Der Amokläufer von Ansbach muss sich voraussichtlich im April wegen versuchten Mordes in 47 Fällen vor dem Landgericht verantworten. Laut einem psychiatrischen Gutachten sei der 19-Jährige wegen einer gravierenden Persönlichkeitsstörung vermindert schuldfähig, teilte die Staatsanwaltschaft am Dienstag mit. Der Gutachter empfehle die Einweisung des jungen Mannes in die Psychiatrie. Der Abiturient war am 17. September 2009 mit Molotow- Cocktails, Messern und einem Beil bewaffnet ins Ansbacher Gymnasium Carolinum gestürmt, hatte Brandsätze geworfen und mit einer Axt auf Schüler eingeschlagen.
Der damalige Abiturient hatte zwei 15 Jahre alte Mädchen schwer verletzt, ein Lehrer und sieben weitere Schüler erlitten leichte Verletzungen. Polizisten stoppten den damals 18-jährigen mit drei Schüssen. In einem tagebuchähnlichen Schriftstück, das die Ermittler auf dem Laptop des Abiturienten gefunden hatten, nannte er Hass auf die Institution Schule und die Gesellschaft als Motiv für den Amoklauf.
Als schuldunfähig schätzt der Gutachter den Täter nicht ein. Der heute 19-Jährige befinde sich seit Ende Januar nicht mehr im Gefängnis in Würzburg, sondern in einer geschlossenen psychiatrischen Abteilung des Bezirkskrankenhauses Ansbach, sagte der Leitende Oberstaatsanwalt Gerhard Karl. Sollte das Gericht neben einer Strafe die Unterbringung in der Psychiatrie anordnen, so könnte der Täter nur dann freikommen, wenn ein Arzt und zwei Sachverständige bescheinigen, dass von ihm keine Gefahr mehr ausgeht.
Der Schulleiter des Ansbacher Gymnasiums, Franz Stark, zeigte sich zufrieden über den baldigen Prozess. "Es war unser Wunsch, dass er noch vor dem Abitur stattfindet", sagte er der Deutschen Presse- Agentur dpa. Zugleich befürchtet Stark, dass durch das zu erwartende große Medieninteresse alte Wunden bei den Schülern aufreißen könnten. Das nach dem Amoklauf eingesetzte Psychologen-Team habe inzwischen das Gymnasium verlassen. "Seit Mitte Februar haben wir einen eigenen Schulpsychologen", sagte Stark.