Kontroverses Urteil Oberster Gerichtshof in Spanien: Jugendkulturgutschein muss auch für Stierkampf gelten

Ein Stierkämpfer mit einem Stier in einer Kampfarena in Pamplona, Spanien
Der Stierkampf wurde in Spanien vor zehn Jahren zum nationalen Kulturgut erklärt. Vor allem Tierschützer fordern immer wieder ein Verbot.
© Fernando Pidal/SOPA Images via ZUMA Press Wire
Ein Urteil des Obersten Gerichtshofes in Spanien hat Diskussionen um den Stierkampf wieder neu entfacht. Er hat entschieden, dass ein Kulturgutschein für 18-Jährige auch für den Stierkampf gelten muss. Das Kulturministerium hatte dies zuvor explizit ausgeschlossen. 

Stierkampf darf in Spanien nicht von einem Kulturgutschein für die Jugend ausgeschlossen werden. Das hat der Oberste Gerichtshof am Dienstag entschieden.

Vergangenes Jahr führte das spanische Kulturministerium den "bono cultural joven" zu deutsch etwa "Jugendkulturgutschein" ein. Mit diesem erhalten junge Spanier:innen zu ihrem 18. Geburtstag von der Regierung einen Zuschuss von 400 Euro, von dem sie die Hälfte für Kulturveranstaltungen wie Ausstellungen oder Konzerte ausgeben können. Stierkampfveranstaltungen hatte das Ministerium im Vorfeld bewusst von dem Gutschein ausgeschlossen. 

Stiftung zur Förderung des Stierkampfes in Spanien klagte gegen Ausschluss vom Gutschein 

Der Präsident der "Fundación del Toro de Lidia" (FTL), eine Stiftung, die sich für die Förderung von Stierkampfveranstaltungen einsetzt, sprach von "kultureller Zensur" und reichte Klage ein. Der Oberste Gerichtshof erklärte den Ausschluss nun für nicht rechtens. Die Regierung habe ihre Entscheidung, Veranstaltungen rund um den Stierkampf von dem Gutschein auszuschließen, nicht ausreichend begründet. Sie müsse darin auch miteinbeziehen, dass Stierkampf 2013 zum schützenswerten, nationalen Kulturgut erklärt wurde. Das Kulturministerium bestätigte am Mittwoch, dass es diese Veranstaltungen nach der Entscheidung des Obersten Gerichtshofes nun ebenfalls in den Kulturgutschein aufnehmen werde. Ein Vorsitzender der Rechtskommission der FTL sagte gegenüber der spanischen Zeitung "El País" aber, dass bereits der bisherige Ausschluss aus dem Kulturgutschein seit seiner Einführung dem Stierkampf finanziell geschadet habe. Inwiefern man diesen beziffern und Entschädigungen geltend machen könne, wolle die Stiftung nun prüfen.

Bis heute ist das Töten von Stieren in der Arena im Land erlaubt. Laut dem deutschen Tierschutzbund sterben so allein in Spanien jedes Jahr mehrere zehntausende der Tiere, viele werden dabei verletzt. Tierschützer fordern immer wieder ein Ende dieser Veranstaltungen und kritisieren das Urteil des Obersten Gerichtshofes. Auch innerhalb der Bevölkerung nimmt die allgemeine Beliebtheit. Umfragen des Kulturministeriums zeigten laut Berichten der "taz" bereits vor Jahren, dass immer weniger Spanier:innen den Stierkampf unterstützen oder aktiv verfolgen. 

Neben dem klassischen Stierkampf in der Arena gibt es in Spanien auch immer wieder Volksfeste, bei denen Stiere etwa von Menschenmengen begleitet durch Straßen gejagt werden, wie etwa das bekannte jährliche "Sanfermines"-Fest in Pamplona. Dabei kommen immer wieder auch Menschen zu Tode, allein im vergangenen Jahr waren es laut Berichten des "rnd" zehn Menschen. Auch in Frankreich, Portugal und einigen südamerikanischen Ländern wird Stierkampf bis heute praktiziert.

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