Die Verteidigung im Prozess gegen einen mutmaßlichen früheren SS-Wachmann im Konzentrationslager Sachsenhausen hofft auf eine möglichst geringe Haftstrafe. «Formal wäre das beste Ergebnis sicher ein Freispruch, der ist natürlich nach der Beweisaufnahme (...) nicht erwartbar», sagte Verteidiger Stefan Waterkamp am Dienstag vor Beginn der Verhandlung. Der Strafrahmen für die angeklagte Tat liege mindestens bei drei Jahren Haft, dies wäre nicht zur Bewährung aussetzbar. «Unter normalen Umständen (...) wäre diese Strafe von drei Jahren das bestmögliche Ergebnis formal.»