Urteil in München: Kein Schmerzensgeld für Sturz bei Busfahrt im Stehen
Hält sich ein Fahrgast im Bus nicht gut genug fest, hat er keinen Anspruch auf Schmerzensgeld, wenn er wegen einer Vollbremsung stürzt. Ihn treffe dann ein vollständiges Mitverschulden, entschied das Amtsgericht München nach Angaben vom Montag. Die Klage eines 76-Jährigen wurde abgewiesen.