Urteil für Niedersachsen Sportwettenverbot für Arme bleibt bestehen

Hartz-IV-Empfänger und überschuldete Personen in Niedersachsen dürfen keine hohen Sportwetten abschließen. Das Landgericht Oldenburg hat entschieden, das Lottoannahmestellen bei konkreten Hinweisen auf mangelndes Einkommen keine Wettscheine annehmen dürfen.

Schlappe für Toto-Lotto Niedersachsen: Die Glücksspielgesellschaft darf auch weiterhin Hartz-IV-Empfänger und überschuldete Menschen, deren Spieleinsätze in keinem Verhältnis zu ihrem Einkommen stehen, nur eingeschränkt bei Sportwetten mitmachen lassen. Das Landgericht Oldenburg entschied, eine entsprechende einstweilige Verfügung aufrechtzuerhalten. Allerdings sind die Lotto-Annahmestellen nicht dazu verpflichtet, die Kunden genau zu prüfen.

Zwar dürften auch Geringverdiener Lotto spielen und Sportwetten abschließen, so das Gericht, aber die Verkäufer müssten Hinweise auf Überschuldung oder zu wenig Einkommen ernst nehmen. Werden derartige Hinweise ignoriert, droht ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro.

In dem Zivilprozess zweier konkurrierender Wettunternehmen hatte Toto-Lotto Niedersachsen im April Widerspruch gegen die Verfügung eingelegt. Auch nach der zweiten Niederlage will das Unternehmen in Berufung gehen. Geklagt hatte der private Sportwetten-Anbieter Tipico aus Malta, der Testkäufer in verschiedene Lottoannahmestellen geschickt hatte. Dort waren offenkundig Überschuldeten Wettscheine und Lose verkauft worden. Tipico sieht damit den Jugend- und Spielerschutz verletzt.

Hintergrund des Streits sind die Regelungen des Glücksstaatsvertrages, der den staatlichen Lottogesellschaften eine Monopolstellung einräumt. Auch gegen die Westdeutsche Lotterie hatte Tipico bereits geklagt.

mlr

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