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Urteil zu Lufthansa Frau zu klein für Pilotensitz

Ein Kölner Gericht bestätigt: Frauen werden bei der Zulassung für eine Pilotenausbildung wegen ihrer geringeren Körpergröße benachteiligt. Eine Entschädigung erhielt die Klägerin trotzdem nicht.

Das Landesarbeitsgericht Köln hat die Klage einer Frau abgewiesen, die wegen ihrer Körpergröße von der Lufthansa nicht zur Pilotenausbildung zugelassen worden war. Die Fluggesellschaft hatte die Ablehnung damit begründet, dass die Frau mit einer Körpergröße von 161,5 Zentimetern 3,5 Zentimeter zu klein sei, um das Flugzeug sicher steuern zu können. Das Gericht gab der Klägerin darin recht, dass Frauen mit dieser Regelung diskriminiert würden, weil sie nun mal durchschnittlich kleiner seien als Männer. Dennoch lehnte das Gericht es ab, die Lufthansa zu einer Entschädigung zu verurteilen, weil der Frau durch das Vorgehen kein Schaden entstanden sei. Das Gericht bestätigte damit ein Urteil aus erster Instanz. Revision zum Bundesarbeitsgericht in Erfurt wurde zugelassen.

amt/DPA DPA

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