Der Bundesgerichtshof (BGH) hat den Freispruch von NPD-Funktionär Jens Pühse wegen des Vertriebs rechtsradikaler CDs aufgehoben. Nach einer Entscheidung der Karlsruher Richter wird die Sache an eine andere Strafkammer des Landgerichts Dresden zurückverwiesen. Das Landgericht hatte den damals 35-Jährigen im Frühjahr 2007 vom Verdacht der Volksverhetzung und anderer Straftaten freigesprochen. In der Revisionsverhandlung vor dem BGH hatte die Bundesanwaltschaft die Aufhebung des Freispruchs beantragt.
Pühse war als langjähriger Produktionsleiter und seit 2004 als Geschäftsführer im NPD-Verlag "Deutsche Stimme" für den Vertrieb von CDs verantwortlich, deren Texte von der Staatsanwaltschaft teilweise als strafbar eingestuft worden waren. Das Landgericht hatte ihm allerdings zugebilligt, dass er irrtümlich von der Zulässigkeit der Inhalte ausgehen durfte, weil er für die umstrittenen CDs zuvor anwaltliche Gutachten eingeholt hatte.
Gezielte Umgehungsversuche?
Aus Sicht der Staatsanwaltschaft hätte das Landgericht prüfen müssen, ob es sich bei der Kooperation des Angeklagten mit den Anwälten um "gezielte Umgehungsversuche" gehandelt habe. Es gebe Anzeichen dafür, dass die Rechtsgutachten nur darauf gerichtet gewesen seien, "das Aufstacheln zu Hass, Wut und Gewalt in Formulierungen zu gießen, die bisher von der Rechtsprechung noch nicht eindeutig verboten wurden", so die Anklage.
Auch mehrere Richter des 3. BGH-Strafsenats hatten bei der mündlichen Verhandlung am 21. Februar Skepsis gezeigt, ob einem Angeklagten wirklich ein strafbefreiender Irrtum zugebilligt werden könne, wenn er - wie Pühse - bewusst an die Grenze der Legalität gehe und dabei das Unrecht womöglich "billigend in Kauf nehme". Pühses Verteidiger Günther Herzogenrath-Amelung hatte dagegen der Bundesanwaltschaft vorgeworfen, die Gesinnung seines Mandanten bestrafen zu wollen. Eine Urteilsbegründung des BGH liegt noch nicht vor.