Bundespräsident Horst Köhler hat zum zweiten Mal die Begnadigung der früheren RAF-Terroristin Birgit Hogefeld abgelehnt. Das teilte das Bundespräsidialamt am Montag in Berlin mit. Köhlers Entschluss, von einem Gnadenerweis abzusehen, sei "auf der Grundlage der eingeholten Stellungnahmen und eines persönlichen Gesprächs mit Frau Hogefeld nach Abwägung aller Gesichtspunkte" gefallen, hieß es in der Mitteilung. Bereits 2007 hatte Köhler ein Gnadengesuch Hogefelds abgewiesen.
Hogefeld war am 29. Juni 1998 vom Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt worden, unter anderem wegen mehrfachen Mordes und Mordversuches. Das Gericht sah es damals als erwiesen an, dass sie 1985 an der Ermordung eines jungen US-Soldaten und an dem Anschlag auf den US-Militärflughafen Frankfurt am Main beteiligt war, bei dem zwei Menschen starben. Dabei stellte das Gericht die besondere Schwere der Schuld fest. Hogefeld ist seit dem 27. Juni 1993 in Haft. Sie war im Bahnhof von Bad Kleinen festgenommen worden.
Hogefeld wird voraussichtlich 2011 entlassen
Mit Beschluss vom 18. Juni 2008 setzte das OLG Frankfurt bei einer Prüfung der Frage, ob sie nach 15 Jahren vorzeitig entlassen werden solle, die Dauer der weiteren Vollstreckung auf insgesamt 18 Jahre fest. Hogefeld, die sich zurzeit im offenen Vollzug befindet, wird danach voraussichtlich im Juni 2011, also in gut einem Jahr, aus der Strafhaft entlassen.
Die heute 53-jährige Hogefeld wird der dritten Generation der Roten-Armee-Fraktion zugerechnet, deren Anschläge in den 80er Jahren bis heute nicht aufgeklärt sind. Unter den Opfern waren der Chef der Deutschen Bank, Alfred Herrhausen, und 1991 der Präsident der Treuhandanstalt, Detlev Karsten Rohwedder.