"Versäumnisurteil" Bushido-Prozess: Arafat Abou-Chaker zu Millionen-Rückzahlung verurteilt

Arafat Abou-Chaker zu Millionen-Rückzahlung verurteilt
Anis Mohamed Youssef Ferchichi, bekannt unter dem Künstlernamen Bushido, sitzt als Nebenkläger im Strafprozess (nicht im Zivilprozess) gegen den Clan-Chef Arafat Abou-Chaker in einem Gerichtssaal (Archivbild).
© Paul Zinken / DPA
Rapper Bushido streitet sich vor Gericht mit seinem ehemaligen Geschäftspartner Arafat Abou-Chaker um Geld. Letzterer soll nun mehr als zwei Millionen an Bushido zahlen.

Ein Berliner Zivilgericht hat Arafat Abou-Chaker zu einer Millionenzahlung an den Rapper Bushido verurteilt. Das bestätigte eine Gerichtssprecherin auf Nachfrage dem stern. Zuvor hatte die "Bild"-Zeitung berichtet. Der Musiker, mit bürgerlichem Namen Anis Ferchichi, soll rund 2,2 Millionen Euro von dem Clan-Chef erhalten. Demnach liege gegen Abou-Chaker ein sogenanntes "Versäumnisurteil" vor. Versäumnisurteile werden immer dann gefällt, wenn Beklagte nicht zur Gerichtsverhandlung erscheinen.

Der Prozess hat nichts mit dem laufenden Strafprozess beider Parteien zu tun. Dem Gericht zufolge hatte Abou-Chaker Zivilklage eingereicht und auf Basis von von ihm erstellten Rechnungen Anteile von Bushidos Einnahmen verlangt. Grundlage dafür sei eine Art Managementvereinbarung zwischen den beiden. Der Musiker habe wiederum Gegenklage eingereicht. Er wollte die geforderten Zahlungen nicht leisten und forderte darüber hinaus geflossene Gelder aus der Vergangenheit zurück. 

Bushido erschien am Donnerstag vor Gericht, die Gegenseite um Abou-Chaker aber nicht. Daraufhin fällte das Gericht ein Versäumnisurteil und wies die Klage Abou-Chakers ab. Der Wiederklage von Bushido hingegen wurde stattgegeben, wodurch Abou-Chaker zur Rückzahlung der bereits getätigten angeblichen Anteile verpflichtet ist. "Da ein Versäumnisurteil ohne Begründung ergeht, gibt es keine abschließende Feststellung zur Wirksamkeit eines Vertrages", heißt es in der Stellungnahme.

Arafat Abou-Chaker: Millionen-Rückzahlung an Bushido

Zuerst hatte die "Bild" über das Urteil berichtet. Bushido hingegen sei extra für die Verhandlung von seinem neuen Wohnort Dubai nach Berlin angereist, wie die Zeitung weiter berichtet. Clan-Chef Abou-Chaker hat dem Gericht zufolge eine Frist von zwei Wochen für einen möglichen Einspruch. Andernfalls würde das Urteil rechtskräftig und die hohe Rückzahlung fällig. Die Trennung des Rappers und des Clan-Chefs beschäftigt seit Jahren die Berliner Justiz. Vor dem Landgericht begann am 17. August 2020 ein Strafprozess gegen Arafat Abou-Chaker und drei seiner mitangeklagten Brüder. Die Staatsanwaltschaft wirft den Angeklagten unter anderem Freiheitsberaubung, versuchte schwere räuberische Erpressung, Nötigung, gefährliche Körperverletzung, Beleidigung und Untreue vor.

DPA
mth mit Agenturen

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