Arafat Abou-Chaker muss knapp 1,8 Millionen Euro an seinen Ex-Partner und Erzfeind Anis Ferchichi alias Bushido zahlen. Das hat das Landgericht Berlin am Mittwoch entschieden. Sollte das Urteil demnächst rechtskräftig werden, bekäme Bushido aber womöglich nicht die volle Summe. Denn: Das Finanzamt will Bushido pfänden, nach stern-Recherchen fordert das Land Berlin mehr als 700.000 Euro.
Grund: "Herr Anis Mohamed Youssef Ferchichi" – alias Bushido –"schuldet dem Land Berlin Abgaben in Höhe von 726.529,99 EUR". Die Einziehung "wird hiermit angeordnet". So steht es in einer Pfändungs- und Einziehungsverfügung des Finanzamts Berlin Mitte/Tiergarten, die dem stern vorliegt. Sie bezieht sich ausdrücklich auf das Urteil im gestrigen Verfahren.
Bushidos Medienanwältin Julia Bezzenberger teilte mit, es handele sich nicht um eine Steuerschuld, "sondern um eine streitige Zinsforderung, über die ein gerichtliches Verfahren anhängig ist".
Bushido wohnt im Steuerparadies Dubai
Der Künstler wohnt seit dem vergangenen Jahr mitsamt Familie im Steuerparadies Dubai. Anfang 2016 hatte er einen Strafbefehl wegen Steuerhinterziehung bekommen und ist damit vorbestraft. An diesem Mittwoch erschienen nur zwei Personen zur Urteilsverkündung im Saal 135 des Landgerichts Berlin – der Vorsitzende Richter und stern-Reporter Stefan Doblinger. Der Richter verlas die Entscheidung, die beteiligten Parteien erhalten sie elektronisch.
Im Millionenstreit mit Abou-Chaker hatte das Gericht Ende April auf mehr als 2,2 Millionen Euro entschieden, zumindest formell in einem Versäumnisurteil. Abou-Chaker legte Widerspruch ein. Er verlangt seinerseits Anteile an früheren Einnahmen Bushidos. Gegen das neue Urteil über 1,8 Millionen will er in Berufung gehen, Frist ein Monat.
Steuerermittlungen und Pfändungen plagen seit geraumer Zeit auch ihn. Zudem laufen noch mehrere Zivilverfahren. Die langjährige Geschäftsbeziehung von Bushido und Abou Chaker ist auch Thema in einem Strafprozess, der seit Sommer 2020 am Landgericht Berlin stattfindet. Der Rapper hat dort – als Nebenkläger – behauptet, sein früherer Partner habe ihn bei einem Treffen 2018 bedroht, erpresst und geschlagen. Die Verteidigung von Abou-Chaker bestreitet dies und stellt Bushidos Glaubwürdigkeit in Frage. Der Strafprozess wird am 18. September mit dem 105. Verhandlungstag fortgesetzt.