5. Dezember 1995
Die Staatsanwaltschaft Augsburg leitet gegen Strauß ein Verfahren wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung ein.
Dezember 1995
Strauß wird über eine bevorstehende Hausdurchsuchung vorab informiert. Er löscht die Festplatte seines Computers - Begründung: Er sei von einem Virus befallen.
10. Januar 1996
Der Computer wird sicher gestellt. Später werden Dateinamen "Master.txt" und "Max???" rekonstruiert.
3. April 2000
Die Staatsanwaltschaft will die Festplatte noch einmal untersuchen lassen - sie ist bis heute unauffindbar verschwunden.
5. Mai 2003
Das Landgericht Augsburg lässt die Anklage wegen Steuerhinterziehung zu.
Juni 2003
Strauß legt seine Zulassung als Rechtsanwalt in München nieder.
September 2003
Strauß erleidet einen Zusammenbruch und muss stationär in der Psychiatrischen Abteilung der Münchner Universitätklinik behandelt werden.
November 2003
Die Staatsanwaltschaft München erhebt Anklage gegen Strauß wegen Beihilfe zum Betrug in neun Fällen. Er soll als Justiziar der Anlagefirma Wabag wissentlich an Betrugsfällen beteiligt gewesen sein.
November 2003
Geschädigte Wabag-Anleger kündigen Schadensersatzklage gegen Strauß in Höhe von vier Millionen Euro an. Insgesamt sollen durch die Wabag-Affäre tausende Anleger um rund 100 Millionen Euro geschädigt worden sein.
20. Januar 2004
Vor der 10. Strafkammer des Landgerichts Augsburg beginnt das Steuerstrafverfahren gegen Strauß.
16. April 2004
Das Landgericht München I verurteilt Strauß wegen Beihilfe zum millionenschweren Anlagebetrug der Wabag-Firmengruppe zu einer Geldstrafe von 300.000 Euro. Strafmildernd wirkte das volle Geständnis des Angeklagten.
8. Juli 2004
Im Augsburger Steuerstrafverfahren plädiert die Staatsanwaltschaft auf dreieinhalb Jahre Haft, die Verteidigung auf Freispruch.
15. Juli 2004
Max Strauß wird zu drei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt.