Eine junge Mutter, die ihr Baby in eine Gefriertruhe gelegt und dadurch getötet hatte, ist vom Landgericht Rottweil wegen Totschlags zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Das Gericht glaubte der Frau nicht, dass sie das Mädchen schon für tot gehalten habe. "Sie haben ganz bewusst niemanden zu Hilfe gerufen. Sie wollten das Kind nicht, und deshalb sollte es tot sein", sagte der Vorsitzende Richter am Freitag in seiner Urteilsbegründung. Die 21-Jährige nahm das Urteil mit versteinertem Gesicht auf. Erst als der Richter über die Geburt des Mädchens am 6. Mai 2008 sprach, brach sie in Tränen aus.
Die junge Frau hatte die Tat gestanden, zugleich aber mehrfach beteuert, sie habe das Mädchen nicht umbringen wollen. Von der Schwangerschaft habe sie nichts gemerkt und dann Panik bekommen, als eines Tages plötzlich Wehen einsetzten. Sie habe das Mädchen dann in eine Plastiktüte gewickelt und in die Gefriertruhe im Keller gelegt. Laut Obduktion erstickte das kleine Mädchen eine halbe Stunde nach der Geburt. "Es tut mir so leid", sagte die Angeklagte mit tränenerstickter Stimme in ihrem Schlusswort.
Der Richter betonte allerdings auch, die junge Mutter sei in einer sehr schwierigen Situation gewesen. "Sie wussten, dass Ihr Verlobter zumindest derzeit keine weiteren Kinder wollte." Das habe der 31-Jährige mit teils brachialen Worten immer wieder deutlich gemacht. Die Angst vor der Wut des Verlobten, der als gewalttätig bekannt ist, werteten die Richter auch als Auslöser für die Tat. "Sie dachten: Jetzt ein Kind, das würde alles zerstören", sagte Stahl. Der Verlobte, der unter den Prozessbeobachtern saß, hörte diese Argumente reglos an.
Die 21-Jährige sei von dem Mann emotional abhängig gewesen, sagte Stahl. Weil sie als Kind zwischen Mutter, Vater, Stiefvater und schließlich Adoptiveltern immer nur hin- und hergeschoben worden sei, habe sie ein "ungemeines Anlehnungsbedürfnis". Ein Jahr vor der Tat war die gebürtige Schweizerin zu ihrem Verlobten gezogen. Obwohl der in der Neonazi-Szene verwurzelte Mann sie mehrmals geschlagen hat, verlor die Frau in dem Verfahren kein schlechtes Wort über ihn.
Mit dem Strafmaß blieben die Richter unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die fünf Jahre Gefängnis wegen Totschlags gefordert hatte. Sie wiesen zugleich die Einschätzung des Verteidigers zurück, der eine Bewährungsstrafe von sechs Monaten wegen fahrlässiger Körperverletzung gefordert hatte.