Dresden Mutter warf Babys vom Balkon – Gericht spricht sie wegen Drogenabhängigkeit frei

Landgericht Dresden
Das Landgericht Dresden erkannte die Mutter als nicht schuldfähig an (Symbolbild)
© Dirk Sattler / Imago Images
Eine Mutter in Dresden hatte ihre sieben Monate alten Zwillinge vom Balkon fallen lassen. Das Landgericht sprach die schwer drogenabhängige Frau frei. Die Verteidigung will trotzdem in Revision gehen.

Im Juni 2022 hatte eine Mutter in Dresden ihre Babys vom Balkon ihrer Wohnung fallen lassen. Die Zwillingsjungen waren erst sieben Monate alt. Beide Kinder überlebten den Sturz aus etwa fünf Metern Höhe mit schwersten Schädel-Hirn-Traumata und Wirbelverletzungen.

Die Frau musste sich vor dem Dresdner Landgericht verantworten. Ihr wurden versuchter Totschlag und schwere gefährliche Körperverletzung vorgeworfen. Doch obwohl die Tat unstrittig war, entschied die Schwurgerichtskammer letztlich auf Freispruch für die 37-Jährige. Wegen ihrer Drogenabhängigkeit und einer psychischen Erkrankung, die der Frau von einem Sachverständigen attestiert wurden, sei sie nicht schuldfähig. Statt einer Gefängnisstrafe ordnete das Gericht die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt an. Damit folgte es dem Antrag der Staatsanwaltschaft.

Mutter litt unter Wahnvorstellungen

Der Richter nannte die Frau bei seiner Urteilsverkündung "schuldlos schuldig", berichtet die "Sächsische Zeitung". Da sie massiv abhängig von Crystal Meth sei und an einer Borderline-Störung leide, habe sie ihre Handlungen nicht steuern können. Am Tag ihrer Tat habe sie aufgrund ihres Drogenkosums Wahnvorstellungen gehabt und gefürchtet, jemand wolle in die Wohnung einbrechen. Außerdem glaubte sie Brandgeruch wahrzunehmen. "Das war eine Tragödie", sagte der Richter.

Die 37 Jahre alte Frau hat noch einen zehnjährigen Sohn und ist dem Jugendamt schon länger bekannt. Während ihrer Schwangerschaft sei es ihr gelungen, den Sozialarbeitern zu vermitteln, dass sie ihre Drogensucht überwunden habe, konstatierte der Richter. Die Frau soll nun zwei Jahre in einer Entziehungsanstalt verbringen. Trotz des Freispruchs hat die Verteidigung angekündigt, in Revision zu gehen: Sie möchte verhindern, dass die Angeklagte zum Entzug geschickt wird.

Bei den Babys drohen nach mehreren Operationen langfristige körperliche und geistige Schäden. Familienangehörige kümmern sich um die Kinder.

epp

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