Die Stimmen von Angelika und Wilfried W. klingen in schlechter Tonqualität durch den Gerichtssaal. Für die Zuschauer ist kaum zu verstehen, was sie zu Susanne F. sagen. Die Beteiligten im Prozess um das "Horrorhaus" von Höxter stehen hinter dem Richter und sehen sich ein von den Angeklagten aufgenommenes Video von Susanne F. aus der Zeit vor ihrem Tod an. Es soll einen Eindruck vom Gesundheitszustand der Frau vermitteln. Wie geschwächt war sie? Das ist die zentrale Frage dieses Prozesstages und vielleicht sogar im ganzen Prozess.
Frauen nach Höxter gelockt und misshandelt
Über Jahre hinweg sollen Angelika und Wilfried W. mehrere Frauen in ihr Haus nach Ostwestfalen gelockt und dort misshandelt haben. Zwei Frauen starben. Die Staatsanwaltschaft hat den Tod von Susanne F. bisher als Mord durch Unterlassen gewertet. Am Dienstag präsentiert ein Gutachter vor dem Landgericht Paderborn seine Obduktionsergebnisse - und das ändert die rechtliche Einschätzung des Anklägers. "Vollendeter Mord durch Unterlassen - der Nachweis ist im Fall von Susanne F. nicht zu führen", räumt Oberstaatsanwalt Ralf Meyer ein. Er gehe nach dem Gutachten von einem versuchten Mord durch Unterlassen aus. Diese neue Einschätzung könnte am Ende unter Umständen zu einer Milderung der Strafe führen. Zwingend sei das aber nicht, sagt Meyer.

Susanne F. sei an den Folgen eines Schädelhirntraumas gestorben, das sie sich wohl bei einem Sturz zugezogen habe, führt der Gutachter in seinem Vortrag aus. Hinzu sei eine Unterkühlung gekommen. "Es ergeben sich keine Anhaltspunkte für ein Verhungern oder Verdursten", stellt er fest. Wilfried W. und Angelika W. hatten die aus Niedersachsen stammende Susanne F. im April 2016 zurück nach Bad Gandersheim bringen wollen. Als ihr Auto liegen blieb, verständigten sie einen Rettungswagen. Susanne F. starb im Krankenhaus.
Hätte Susanne F. gerettet werden können?
Selbst wenn die beiden Angeklagten Susanne F. früher ins Krankenhaus gebracht hätten, wäre ihr Tod nicht zwingend zu verhindern gewesen, führt der Gutachter aus. Nur dann wäre die Tat aber juristisch gesehen ein Mord durch Unterlassen gewesen, sagt Oberstaatsanwalt Meyer später. Denn dafür müsse der Nachweis geführt werden, dass Susanne F. mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit bei sofortiger Einweisung in ein Krankenhaus überlebt hätte.
Der Gutachter macht allerdings auch klar: Die gesamte körperliche Verfassung von Susanne F. sei geschwächt gewesen. Sie habe eine Vielzahl älterer Hämatome gehabt, an Oberarmen und Handgelenken seien Spuren von Fesselungen gefunden worden. In der Schlussphase ihres Lebens habe sich Susanne F. wohl auch selbst verletzt. Er ließ offen, ob ein gesunder Mensch in der gleichen Weise gefallen und gestürzt wäre.
Für ihre Verteidiger hat der 26. Verhandlungstag jedenfalls ein erfolgreichen Verlauf genommen: "Der Vorwurf des vollendeten Mordes ist vom Tisch", sagt der Anwalt von Wilfried W.