Justizirrtum Brite saß 27 Jahre unschuldig in Haft

So einfach lässt sich ein Leben zerstören: Ein wegen Mordes verurteilter Engländer hat offenbar unschuldig 27 Jahre im Gefängnis gesessen. 1979 soll er eine Barfrau vergewaltigt und erwürgt haben, ein DNA-Test zeigt nun, dass die Tatort-Spuren nicht mit denen des Verurteilten übereinstimmen.

Mehr als ein Vierteljahrhundert hat der Mann für einen Mord abgesessen, den er offensichtlich gar nicht begangen hat. Der 57-Jährige steht aufgrund neuer Erkenntnisse eines DNA-Tests unmittelbar vor der Freilassung, wie britische Medien am Donnerstag berichteten. Wegen Mordes an einer 22-jährigen Barfrau war er 1982 zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Zwar hatte der Mann während des Prozesses seine Unschuld beteuert, die Tat aber zuvor mehrfach eingeräumt. Hätte ein neues Verteidiger-Team nicht im vergangenen März den DNA-Test beantragt, wäre der Fall vermutlich nicht wieder aufgerollt worden.

Zum Zeitpunkt der Gerichtsverhandlung waren DNA-Tests noch nicht möglich. Eingelagertes Material vom Tatort wurde auf DNA-Spuren untersucht und mit den Erbinformationen des Häftlings abgeglichen, ohne eine Übereinstimmung zu finden. Sollte ein Berufungsgericht in der kommenden Woche wie erwartet das Urteil aus dem Jahr 1982 kippen, wäre der Mann einer der am längsten unschuldig eingesperrten Menschen in Großbritannien.

Wegen des Justizirrtums könnte der 57-Jährige nun Anspruch auf eine Entschädigung von mindestens einer Million Pfund haben, spekulierte der "Daily Telegraph". Einen ähnlichen Fall gab es bereits 2002: Ein Mann, der fälschlicherweise wegen Mordes an einer Schreibkraft verurteilt worden war, wurde ebenfalls nach 27 Jahren entlassen.

Die Barfrau war 1979 vergewaltigt und erwürgt worden. Gegenüber einem Priester und den Ermittlern hatte der Verdächtige damals die Tat gestanden. Obwohl er offensichtlich einen Drang hatte, Verbrechen zu gestehen, die er gar nicht begangen hatte, wurde der Geisteszustand des Mannes nicht näher untersucht. Seine früheren Geständnisse und Blutspuren am Tatort, die zwar mit der Blutgruppe des Angeklagten aber auch mit dem Blut eines Drittels der männlichen Bevölkerung übereinstimmten, waren für die Geschworenenjury Beweis genug.

DPA
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