Nach der deutlichen Kritik von Starregisseur Roman Polanski an den Bemühungen der USA um seine Auslieferung aus der Schweiz sieht die dortige Justiz keinen Handlungsbedarf. Es obliege den US-Behörden, Polanskis Kritik an dem Verfahren zu überprüfen, sagte der Sprecher des Schweizer Justizministeriums, Folco Galli, am Montag der Nachrichtenagentur AFP. Im Auslieferungsgesuch der USA sei eindeutig die Rede davon, dass Roman Polanski den sexuellen Missbrauch einer 13-Jährigen in den USA im Jahr 1977 bereits zugegeben habe.
Nach seiner Festnahme im September wurde der polnisch-französische Filmemacher im Dezember in seinem Haus in Gstaad unter Hausarrest gestellt. Die Entscheidung über eine Auslieferung an die USA steht nach aus. Wenn sie Polanski übermittelt werde, habe dieser die Möglichkeit, in Berufung zu gehen, sagte Galli.
Polanski hatte am Sonntag in mehreren Sprachen im Internet erstmals eine Stellungnahme veröffentlicht, um sich gegen das US-Auslieferungsgesuch zur Wehr zu setzen. Dieses basiere "auf einer Lüge", schrieb der 76-jährige Filmemacher darin. Er habe damals im Staatsgefängnis von Chino eine Strafe verbüßt, "die eigentlich die Gesamtstrafe darstellen sollte".
Nach der Entlassung aus dem Gefängnis habe der Richter seine Meinung jedoch geändert und erklärt, die verbüßte Haft sei nicht die Gesamtstrafe. "Wegen dieses Rückziehers verließ ich damals die Vereinigten Staaten", schrieb Polanski, der 1978 ins Ausland geflohen war und seither nicht mehr in die USA zurückkehrte.
Nach Auffassung seiner Anwälte habe ihn der Richter damals hintergangen und sei meineidig geworden. Tatsächlich habe er seine Strafe verbüßt, schrieb Polanski.