Auf den Tag genau 41 Jahre nach der Ermordung von drei Bürgerrechtlern ist ein ehemaliges Mitglied des rassistischen Klu-Klux-Klans wegen Totschlags schuldig gesprochen worden. Das Urteil gegen den inzwischen 80-jährigen Edgar Ray Killen fiel am zweiten Tag der Beratungen der Geschworenen des Gerichts in Philadelphia. Die Mordanklage gegen Killen wurde aber zurückgewiesen. Die Jury bestand aus neun Weißen und drei Schwarzen.
Killen zeigte keine Regung, als das Urteil am Dienstag verlesen wurde. Im Rollstuhl sitzend, kümmerte sich seine Frau um ihn. Die Jury folgte mit ihrem Urteil dem Appell der Staatsanwälte, der Welt die Botschaft zu vermitteln, dass sich der amerikanische Südstaat Mississippi seit den 60er Jahren geändert habe. Die Staatsanwälte legten Beweise vor, wonach Killen 1964 den blutigen Überfall auf die drei Bürgerrechtler Michael Schwerner, Andrew Goodman und James Chaney geplant hat. Sie wurden am 21. Juni 1964 zusammengeschlagen und erschossen.
Ihre Leichen wurden erst 44 Tage später gefunden. Die Ereignisse dienten als Vorlage für den 1988 entstandenen Film "Mississippi Burning".
Schuld erwiesen
Staatsanwalt Mark Duncan sagte, die Schuld des Angeklagten sei klar. Die Familien der Opfer warteten seit 41 Jahren auf Gerechtigkeit. Killens Verteidiger James McIntyre verurteilte die Morde und sprach den Angehörigen sein Beileid aus. Doch reichten die Beweise gegen seinen Mandanten nicht aus. Der Anwalt räumte ein, Killen sei Mitglied des rassistischen Klu-Klux-Klans gewesen, deswegen sei er jedoch nicht angeklagt.
Killen wurde vorgeworfen, 1964 den Mord an den drei Bürgerrechtlern geplant zu haben. Der Teilzeitprediger und Sägewerkbetreiber wurde 1967 schon einmal wegen der Bluttat angeklagt, doch gelangte die nur aus Weißen bestehende Jury damals zu keinem einhelligen Urteil. Sieben Mitangeklagte wurden schuldig gesprochen, doch verbüßte keiner von ihnen eine Haftstrafe von mehr als sechs Jahren.