Prozess gegen Verena Becker Kinder der RAF-Opfer fordern Freigabe von geheimen Akten

Die Kinder der RAF-Opfer des Jahres 1977 haben in einer gemeinsamen Erklärung an Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) appelliert, bislang geheime Akten zum Mordfall Buback freizugeben.

Die Kinder der RAF-Opfer des Jahres 1977 haben in einer gemeinsamen Erklärung an Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) appelliert, bislang geheime Akten zum Mordfall Buback freizugeben. Anlass ist der am 30. September beginnende Prozess gegen die frühere RAF-Terroristin Verena Becker vor dem Oberlandesgericht Stuttgart in Stammheim. Die 58-jährige Becker ist wegen gemeinschaftlich begangenen Mordes am früheren Generalbundesanwalt Siegfried Buback und seinen beiden Begleitern angeklagt.

In dem in der "Bild"-Zeitung veröffentlichten Appell von Corinna Ponto, Michael Buback und Jörg Schleyer bitten diese die Bundeskanzlerin: "Erteilen Sie allen Beamten, die Wissen über die 77-er Morde haben, im Prozess gegen Verena Becker eine uneingeschränkte Aussagegenehmigung und lassen Sie, mehr als 30 Jahre nach den Morden, dem Gericht auch alle bisher geheim gehaltenen Akten vorlegen." Außerdem fordern sie die Einsetzung eines internationalen Forscherteams nicht weisungsgebundener Kriminologen, Juristen und Historiker, das die Morde an ihren Vätern und den anderen RAF-Opfern vorbehaltlos untersuchen dürfe.

Zu den Forderungen der Angehörigen der RAF-Opfer erklärte Stefan Müller, Parlamentarischer Geschäftsführer der CSU-Landesgruppe im Bundestag und Mitglied im Parlamentarischen Kontrollgremium: "Aus Respekt vor den RAF-Opfern unterstütze ich das Anliegen von Frau Ponto, Herrn Buback und Herrn Schleyer nach umfassender Aufklärung der Morde von 1977." Im anstehenden Stammheimer Prozess müsse vor allem der Mord an Generalbundesanwalt Siegfried Buback "umfassend und endgültig aufgeklärt werden". Darüber hinaus sei die geforderte Einsetzung eines internationalen Forscherteams nicht weisungsgebundener Kriminologen, Juristen und Historiker "wünschenswert, um die Morde der RAF vorbehaltlos zu untersuchen und damit die Lücken in diesem Kapitel der deutschen Geschichte zu schließen", betonte Müller.

Siegfried Buback wurde am 7. April 1977 von der RAF erschossen, der Dresdner-Bank-Chef Jürgen Ponto am 30. Juli 1977 und der entführte Arbeitgeberpräsident Hanns-Martin Schleyer am 18. Oktober 1977. Die Kinder der RAF-Opfer prangern den Angaben zufolge "zahlreiche Ermittlungspannen und Ungereimtheiten bei der Aufklärung der Morde an ihren Vätern an und sind überzeugt, dass Geheimdienste ihre Hand im Spiel hatten".

Michael Buback betonte, bei den Ermittlungen zum Mord an seinem Vater gebe es eine Fülle von Fehlern, Pannen und Versäumnissen, die sich fast alle zugunsten von Frau Becker auswirkten. "Als Nebenkläger im Prozess gegen Verena Becker durfte ich jetzt die noch immer geheime Verfassungsschutzakte lesen. Ich halte diese Akte für manipuliert", sagte Buback. Das Bundesinnenministerium weist laut "Bild" diesen Vorwurf zurück. Allerdings sei es bis heute unerklärlich, warum das Tonband mit der Vernehmung Verena Beckers durch den Verfassungsschutz gelöscht worden sei. Es gebe nicht einmal mehr Abschriften, wie das Innenministerium der Zeitung bestätigt habe.

Corinna Ponto sagte: "Die Behörden haben oft versagt." Sie ergänzte: "Weisungsgebundene Staatsanwälte sagen nicht alles, die Regierung hält alle möglichen Akten geheim." Jörg Schleyer betonte: "Unser Treffen und unser Appell sollen auch ein Signal an den neuen und wahrscheinlich letzten Stammheimer Prozess sein. Er stellt höchstwahrscheinlich die letzte Chance dar, das Karlsruher Attentat vor einem deutschen Gericht zu klären!"

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