Spionage-Skandal Deutscher spitzelte für russischen Geheimdienst

Vor dem Oberlandesgericht München hat der Prozess gegen einen Ex-Mitarbeiter des Hubschrauberbauers Eurocopter begonnen. Der Vorwurf: Er soll brisante Unterlagen an den russischen Geheimdienst weitergereicht haben. Bei seiner Verhaftung zeigte sich der Mann überrascht.

Ein ehemaliger Mitarbeiter des deutsch-französischen Hubschrauberherstellers Eurocopter hat vor dem Oberlandesgericht München gestanden, für den russichen Geheimdienst spioniert zu haben. Bei seiner Festnahme im April 2007 sei er allerdings "aus allen Wolken gefallen", sagte der 44 Jahre alte Ingenieur und Pilot zum Prozessauftakt. Die Lieferung von Unterlagen zu verschiedenen Helikopter-Typen in den Jahren 2004 bis 2006 an Mitarbeiter des Aufklärungsdienstes SVR habe er damals nicht als geheimdienstliche Tätigkeit gesehen.

Keine schützenswerten Informationen

Der Verteidigung zufolge ging der Angeklagte davon aus, "dass ein großer Teil der Hubschrauber in Russland zugelassen ist". Das von dem Mandanten für insgesamt rund 13.000 Euro gelieferte Material habe "Betriebsanleitungen entsprochen". "Nach unserem derzeitigen Kenntnisstand wurde dem Unternehmen kein Schaden zugefügt", sagte ein Sprecher der Eurocopter-Mutter EADS am Montag. Der ehemalige Mitarbeiter habe keine schützenswerten Informationen weitergegeben.

Der 44-Jährige war seit 1992 bei Eurocopter tätig, leitete dort die Programme zweier Helikopter-Modelle und ließ sich in der Freizeit zum Rettungspiloten ausbilden. Derzeit ist er Geschäftsführer einer von ihm gegründeten Firma für Ingenieursdienste. Seinen Verbindungsmann beim SVR will der Angeklagte über einen befreundeten österreichischen Offizier kennengelernt haben. Er sei unter anderem wegen des Platzens von zwei Großaufträgen mit 150.000 Euro verschuldet gewesen und habe sich von dem Kontakt eine geschäftliche Zusammenarbeit versprochen.

Dokumente konnten auch militärisch genutzt werden

Die Bundesanwaltschaft legt dem Maschinenbauingenieur zur Last, den Russen bei wiederholten Treffen Dokumentationen, Handbücher und anderen Unterlagen über vorwiegend zivil nutzbare Hubschrauber übergeben zu haben. Die fraglichen Dokumente konnten nach Angaben des Gerichts jedoch auch militärisch genutzt werden. Absprachen seien - geheimdienstlichen Gepflogenheiten entsprechend - meist über anonyme E-Mail-Konten erfolgt. Der Prozess vor dem Staatsschutzsenat ist auf drei Tage angesetzt.

DPA
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