BGH bestätigt lange Haftstrafe für Reemtsma-Entführer Drach wegen Raubüberfällen
Der frühere Reemtsma-Entführer Thomas Drach ist vor dem Bundesgerichtshof (BGH) ohne Erfolg gegen seine Verurteilung wegen Überfällen auf Geldtransporter vorgegangen. Wie der BGH am Freitag in Karlsruhe mitteilte, bestätigte er die vom Kölner Landgericht verhängte Haftstrafe von 15 Jahren. Drach muss nach Verbüßung der Strafe außerdem in die Sicherungsverwahrung. (Az. 2 StR 625/24)