Geldtransporter

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Bundesgerichtshof

BGH bestätigt lange Haftstrafe für Reemtsma-Entführer Drach wegen Raubüberfällen

Der frühere Reemtsma-Entführer Thomas Drach ist vor dem Bundesgerichtshof (BGH) ohne Erfolg gegen seine Verurteilung wegen Überfällen auf Geldtransporter vorgegangen. Wie der BGH am Freitag in Karlsruhe mitteilte, bestätigte er die vom Kölner Landgericht verhängte Haftstrafe von 15 Jahren. Drach muss nach Verbüßung der Strafe außerdem in die Sicherungsverwahrung. (Az. 2 StR 625/24)
Justitia

Fahrer soll Überfall auf Geldtransporter in Berlin vorgetäuscht haben - Anklage

Weil er einen Überfall auf einen Geldtransporter in Berlin vorgetäuscht haben soll, hat die Staatsanwaltschaft der Bundeshauptstadt Anklage gegen den Fahrer des Transporters erhoben. Dem 24-Jährigen wird Unterschlagung von transportiertem Bargeld und Vortäuschen einer Straftat vorgeworfen, wie die Behörde am Mittwoch mitteilte. 
Waagschalen der Justitia

Sieben Jahre Haft für fingierten Raubüberfall auf Geldtransporter in Ludwigsburg

Im Fall eines fingierten Überfalls auf einen Geldtransporter im baden-württembergischen Ludwigsburg hat das Landgericht Stuttgart zwei Angeklagte zu sieben Jahren Haft verurteilt. Sie wurden wegen Diebstahls mit Waffen in Tateinheit mit Vortäuschen einer Straftat verurteilt, wie ein Gerichtssprecher am Freitag mitteilte.