Im sogenannten Haussklavin-Prozess hat das Landgericht ein Ehepaar aus Haßmersheim wegen Geiselnahme zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Der 51 Jahre alte Mann erhielt eine Strafe von acht Jahren und zehn Monaten, seine 46-jährige alte Ehefrau wurde zu drei Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Das Gericht in Mosbach in Baden-Württemberg sah es am Montag als erwiesen an, dass das Paar eine heute 21-Jährige rund neun Monate gegen ihren Willen festgehalten, misshandelt und gedemütigt hatte.
Teilgeständnisse und eine Entschuldigung
Das Paar hatte zuvor über seine Anwälte ein Teilgeständnis abgelegt. Die Eheleute räumten ein, dass sie die junge Frau monatelang gegen deren Willen festgehalten hatten. Der Mann gestand, die Frau unter Alkoholeinfluss misshandelt zu haben. Die ihm zur Last gelegte sexuelle Nötigung stritt er aber ab. Er bedaure sein Verhalten sehr, erklärte er. Die Frau erklärte über ihre Anwältin: "Es tut mir unendlich leid, dass ich nicht die Courage hatte, ihr zu helfen." Sie habe nicht gewagt, sich gegen ihren Mann zu stellen, auch aus Angst vor Schlägen. Die beiden sitzen seit der Flucht ihres mutmaßlichen Opfers Anfang Juni in Untersuchungshaft.
Der Anwalt des Mannes beantragte eine Haftstrafe von deutlich unter zehn Jahren für seinen Mandanten. Die Anwältin der Frau beantragte eine Strafe von maximal zwei Jahren auf Bewährung: Sie sei keine Mittäterin, sie habe die Tat aus Angst lediglich gebilligt.