Urteil Sohn ertränkt - sieben Jahre Haft

Eine 46-jährige Frau muss wegen Totschlags an ihrem Sohn sieben Jahre ins Gefängnis. Das Lübecker Gericht sah es als erwiesen an, dass sie den Achtjährigen im Mai dieses Jahres in ihrer Wohnung zunächst mit Beruhigungsmitteln betäubt und dann in der Badewanne ertränkt hatte.

Eine 46-jährige Lübeckerin ist zu sieben Jahren Haft verurteilt worden, weil sie ihren achtjährigen Sohn betäubt und dann in der Badewanne ertränkt hatte. Das Landgericht Lübeck befand die Frau am Donnerstag des Totschlags für schuldig.

Die Angeklagte Uta Maria G. hat schon zu Prozessbeginn Ende Oktober vor dem Landgericht ein Geständnis abgelegt. Demnach gab sie dem Jungen ein Glas Cola mit aufgelösten Beruhigungstabletten und tötete ihn dann in der Badewanne. Sie sei wegen Schulden und düsterer Zukunftsausssichten verzweifelt gewesen, sagte sie.

Die Staatsanwaltschaft war zum Ende des Prozesses von ihrem Mordvorwurf abgerückt und hatte neun Jahre Haft wegen Totschlags gefordert. Die Verteidigung hat auf Totschlag in einem minderschweren Fall plädiert und um eine Haftstrafe im unteren Bereich des gesetzlichen Rahmens gebeten. Dieser liegt für einen minderschweren Fall zwischen sechs Monaten und fünf Jahren Haft.

AP · DPA
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