Urteil Zehn Jahre Jugendstrafe für Betonmord

Im Prozess um die Ermordung des 19-jährigen Schülers Yvan S. mit einem Baseballschläger hat das Stuttgarter Landgericht den Hauptangeklagten zu zehn Jahren Jugendstrafe und zur Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus verurteilt. Auch die zwei Mitangeklagten erhielten hohe Haftstrafen.

Die beiden Mörder des 19 Jahre alten Schülers Yvan S. sind am Mittwoch zu höchstmöglichen Jugendstrafen verurteilt worden. Für den 19-jährigen Hauptangeklagten und seinen 18-jährigen Komplizen lautete das Urteil auf zehn Jahre Gefängnis. Der 19-Jährige wird zunächst in eine psychiatrische Klinik eingewiesen. Die 17- Jährige Freundin des Ermordeten erhielt vom Landgericht Stuttgart eine Haftstrafe von neun Jahren.

Ein 23-jähriger Mitangeklagter, der bei der Beseitigung der Leiche geholfen hatte, wurde zu einer Haftstrafe von drei Jahren und drei Monaten wegen versuchter Strafvereitelung verurteilt. Das Gericht blieb damit weitgehend bei den von der Staatsanwaltschaft beantragten Strafmaßen. Nur im Fall der jungen Frau ist die Haftstrafe ein Jahr kürzer als von der Anklagebehörde vorgeschlagen.

Zerstückelt und in Beton gegossen

Diese hatte ihrem Freund, dem Hauptangeklagten, vorgelogen, sie habe Sex mit Yvan S. gehabt. Aus krankhafter Eifersucht hatte der daraufhin den Mordplan geschmiedet. Dafür hatte die junge Frau Yvan S. im August 2007 auf eine Wiese gelockt, wo er von den beiden anderen mit einem Baseballschläger und Tritten getötet wurde.

Die drei wegen Mordes Verurteilten hatten gestanden, den Franzosen am 21. August 2007 in Rommelshausen im Remstal umgebracht zu haben. Sie hatten die Körperteile in Beton gegossen und im Neckar versenkt. Weil der Rumpf ihnen zu schwer war, legten sie diesen in einem Wald ab. Bei der Beseitigung der Leiche hatte der vierte Angeklagte das Kommando übernommen. Die Verteidiger hatten auf mildere Strafen plädiert. Die Staatsanwaltschaft sprach von einem unfassbaren Fall.

AP · DPA
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