Höchststrafe für den Mörder des elfjährigen Tobias: Der 48-Jährige muss lebenslang hinter Gitter. Zudem ordnete das Landgericht Stuttgart am Mittwoch überraschend die Sicherungsverwahrung des sexuell schwer kranken Täters an. "Dass der Angeklagte die Tat begangen hat, daran gibt es keinen Zweifel", sagte die Vorsitzende Richterin Regina Rieker-Müller. Der Täter aus dem Kreis Eslingen hatte vor Gericht gestanden, den Jungen am 30. Oktober 2000 an einem Weiher nahe Weil im Schönbuch (Kreis Böblingen) mit 38 Messerstichen getötet zu haben. DNA-Spuren an der Kleidung des Kindes waren laut Gutachter eindeutig dem Täter zuzuordnen. Dem toten Jungen hatte er schließlich sein Geschlechtsteil abgeschnitten, um sich daran sexuell zu vergehen.
Anders als in allen Plädoyers gefordert, entschied sich die Kammer gegen die Unterbringung des Täters in der Psychiatrie. Sein Vorgehen bei der Tat passe nicht zu seiner späteren Behauptung, dass er das Kind von vornherein aus Triebgründen sexuell verstümmeln wollte, machte Rieker-Müller deutlich. "Die Kammer schenkt dieser geänderten Schilderung keinen Glauben." Von einer erheblich verminderten Schuldfähigkeit wegen seiner sadomasochistischen und pädophilen Neigung sei nicht auszugehen - auch wenn er das Kind nach dem Tod noch verstümmelt habe. Vielmehr sieht die Kammer einen versuchten schweren sexuellen Missbrauch und einen heimtückischen Verdeckungsmord.
Mit der neuen Tatversion habe der Täter vermutlich die Einweisung in die Psychiatrie erreichen wollen, machte die Vorsitzende Richterin deutlich. Der Angeklagte hatte angekündigt, sich umzubringen, wenn er sein Leben im Gefängnis verbringen müsse.
"Es darf kein weiteres Kind zu Schaden kommen"
Während der Urteilsverkündung war der 48-Jährige mit dem Kopf auf seine Hände gesackt und hörte reglos zu. Die Kammer erkannte auf besondere Schwere der Schuld, so dass der Täter nicht automatisch vorzeitig nach 15 Jahren aus der Haft entlassen werden kann. Zur Sicherungsverwahrung sagte Rieker-Müller, dass er nach Einschätzung des psychiatrischen Gutachters bis zu seiner endgültigen Heilung gefährlich bleibe. Das gelte auch, obwohl er in den elf Jahren von der Tat bis zur Verhaftung nicht mehr straffällig geworden sei. "Es muss auf jeden Fall verhindert werden, dass noch ein Kind durch ihn zu Schaden kommt."
Der Kammer sei bewusst, dass der Bäcker selbst unter seiner Krankheit leide. Er habe die Möglichkeit, auch im Gefängnis eine Therapie zu machen, betonte die Vorsitzende Richterin. Seine Bereitschaft, sich mit der Tat auseinanderzusetzen, sei eine gute Voraussetzung. Sie erinnerte den Verurteilten an die Eltern und den Bruder von Tobias, die der Prozess sichtlich mitgenommen hat: "Sie haben lebenslang zu leiden unter den Folgen Ihrer Tat. Das ist sicher, und da ist nichts mehr dran zu ändern."