Das Bürgergeld soll das 2005 eingeführte Arbeitslosengeld II (Hartz IV) ersetzen. Die Reform soll eine Vermittlung der Arbeitslosen in den Arbeitsmarkt erleichtern, unter anderem durch mehr Qualifizierung und Weiterbildung.
Video Bürgergeldgesetz findet im Bundesrat keine Mehrheit

STORY: Im Streit über das geplante Bürgergeld wird es ein Vermittlungsverfahren von Bundestag und Bundesrat geben. Die vorige Woche vom Bundestag beschlossene Umwandlung der Hartz-IV-Grundsicherung fand am Montag in der Länderkammer keine Mehrheit. Dort ist die Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP auf zusätzliche Stimmen der unionsgeführten Länder angewiesen. Diese fordern aber Änderungen am Gesetzentwurf. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil sagte am Montag: "Wir werden jetzt in den nächsten Tagen die Gespräche suchen. Der Vermittlungsausschuss kann in der nächsten Woche tagen, nach den Regeln, die es gibt. Und dann können wir - bei gutem Willen aller Beteiligter - am 25. November den nächsten Bundesrat, den Bundestag auch erreichen, sodass das Gesetz noch pünktlich zum 1. Januar in Kraft tritt. Das ist mein Ziel. Während des gesamten Verfahrens war meine Hand zur Lösung ausgestreckt. Wir haben ja viele Anträge des Bundesrates im Verfahren auch übernommen. Es ist jetzt wichtig, dass wir zu sachgerechten und zu zügigen Entscheidungen kommt. In diesen Zeiten, in denen viele Menschen verunsichert sind, darf nicht parteipolitisches Handeln uns prägen, sondern es geht um vernünftige Lösungen für unser Land."