Die Bundesregierung sieht in den schärferen Sanktionen der neuen Grundsicherung keine große Gefahr für Kinder, auch wenn Eltern die Leistungen komplett gestrichen werden sollten.
Aufgrund verschiedener Schutzmechanismen teile man die Einschätzung nicht, "dass es durch die Neuregelungen zu potentiell erheblichen Auswirkungen auf Kinder kommen wird", heißt es in einer Antwort des Bundesarbeitsministeriums auf eine Kleine Anfrage der Grünen, die dem stern vorliegt.
Aus der Oppositionsfraktion kommt dafür scharfe Kritik, ist mit Blick auf das neue Sanktionsregime sogar von einem "sozialpolitischen Skandal" die Rede.
Grünen-Politiker Dzienus: Am Ende leiden immer die Kinder
Das Bundeskabinett hatte sich auf eine neue Grundsicherung verständigt, die das bisherige Bürgergeld ersetzen soll und deutlich schärfere Sanktionsmöglichkeiten vorsieht. Bei Pflichtverletzungen sollen sofortige Kürzungen möglich sein, wiederholte Terminversäumnisse in Jobcentern bis zur kompletten Streichung von Leistungen führen können. Wohlfahrts- und Sozialverbände warnen vor den Plänen, weil sie soziale Not verschärfen und auch Kinder treffen könnten.
Bei dem Gesetzentwurf habe man auch die potenziellen Auswirkungen auf Kinder berücksichtigt, betont das Arbeitsministerium in seiner Antwort. "Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass Kinder und Jugendliche sowohl bei Leistungsminderungen eines Elternteils als auch bei der neuen Regelung zur Nicht-Erreichbarkeit bei drei aufeinanderfolgenden Meldeversäumnissen umfassend geschützt werden."
Heißt: Im Zweifel auch bei einem kompletten Wegfall von Leistungen, sollten Bezieher der neuen Grundsicherung wiederholt nicht erreichbar sein.
Den Grünen-Abgeordneten Timon Dzienus überzeugt das nicht. "Wenn man die Eltern sanktioniert, leiden am Ende immer die Kinder", sagte der Arbeits- und Sozialpolitiker dem stern. Schon heute seien 1,8 Millionen Kinder in der Grundsicherung, jede dritte Person bei der Tafel minderjährig. "Kein Kind sollte in Armut aufwachsen und kein Kind hat es verdient, von der eigenen Regierung sanktioniert zu werden. Das ist ein sozialpolitischer Skandal."
Regierung verweist auf "Schutzmechanismen"
Das Arbeitsministerium von Ministerin Bärbel Bas, SPD, ist anderer Auffassung und verweist in seiner Antwort auf verschiedene "Schutzmechanismen".
So werde ausschließlich der Regelbedarf der erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person gemindert, die die Pflichtverletzungen oder das Meldeversäumnis begangen hätten. "Der Regelbedarf der Kinder und ggf. weiterer Elternteile in der Bedarfsgemeinschaft wird nicht gemindert."
Auch soll es zu keiner Minderung kommen, wenn diese "im Einzelfall eine unzumutbare Härte" bedeuten würde. Das könne beispielsweise der Fall sein, wenn die Leistungsminderung "untragbare Auswirkungen auf weitere Personen in der Bedarfsgemeinschaft – insbesondere Kinder – hat".
Entfalle der komplette Leistungsanspruch, weil eine erwerbsfähige Person nicht erreichbar ist, würden die Kosten der Unterkunft auf die übrigen Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft verteilt und direkt an den Vermieter gezahlt werden. "Die Leistungen der anderen Familienmitglieder werden weiterhin ungemindert gezahlt", heißt es weiter.
Die geplante Bürgergeld-Reform, die noch vomBundestag verabschiedet werden muss, stieß bei Gewerkschaften, Sozial- und Wohlfahrtsverbänden auf Kritik. So warnte etwa der Wohlfahrtsverband Awo, dass jede dritte Sanktion Haushalte mit Kindern betreffe und 100-Prozent-Sanktionen unterbleiben sollten.
Auch Grünen-Politiker Timon Dzienus verurteilt die Pläne. "Alles, was Friedrich Merz kann, ist sanktionieren", sagte Dzienus, der bei seiner Kritik ganz oben ansetzt. "Der Bundeskanzler scheint sehr talentiert darin, die Bevölkerung zu schikanieren. Anders kann ich mir nicht erklären, warum es der Bundesregierung offensichtlich egal ist, dass auch Kinder von den Sanktionen getroffen werden."