Schwarzarbeit in Fischrestaurant: Paar soll 18.000 Euro Grundsicherung zurückzahlen
Weil eine Frau in einem Fischrestaurant schwarz gearbeitet haben soll, sollen sie und ihr Partner rund 18.000 Euro Grundsicherung zurückzahlen. Dies entschied das niedersächsische Landessozialgericht in Celle laut Mitteilung vom Mittwoch. Zwar ließ sich rückblickend nicht mehr feststellen, wie viel die Frau tatsächlich verdient hatte. Dennoch müsse ein Leistungsbezieher "in einer solchen Konstellation so behandelt werden, als habe keine Hilfebedürftigkeit bestanden".