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Gesundheitsreform Armen bleiben Zusatzbeiträge erspart

Sozial Schwache sollen bei der Gesundheitsreform von der geplanten Zusatzprämie der Kassen verschont bleiben. Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt kritisierte derweil das egoistische Verhalten der Kassen.

Neben Sozialhilfe-Empfängern und Rentnern mit einer staatlichen Grundsicherung können auch Arbeitslosengeld-II-Bezieher damit rechnen, den Zusatzbeitrag nicht zahlen zu müssen, erfuhr die Nachrichtenagentur Reuters am Sonntag aus Koalitionskreisen in Berlin. Während den Betrag für Empfänger von Sozialhilfe und Renten-Grundsicherung die Sozialträger übernehmen, sollen Hartz-IV-Bezieher durch neue Kündigungsmöglichkeiten in die Lage versetzt werden, dem Zuschlag zu entkommen. So sei geplant, das Sonderkündigungsrecht zu modifizieren. Die Mitglieder sollen künftig nicht erst zwei Monate warten müssen, bis sie in eine günstigere Kasse wechseln könnten. Von dem Sonderkündigungsrecht können Versicherte schon heute Gebrauch machen, wenn ihre Kasse die Beiträge erhöht.

Von den Neuregelungen sollen nach Angaben aus Regierungskreisen aber nicht nur Hartz-IV-Empfänger sondern sämtliche Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung profitieren können. Zugleich werde daran gedacht, die Kassen zu einer frühzeitigen Information ihrer Mitglieder über die Erhebung oder Erhöhung einer Prämie zu verpflichten.

Den Zusatzbetrag sollen Kassen erheben, wenn sie mit dem ihnen zugewiesenen Geld aus dem neuen Gesundheitsfonds nicht auskommen. Der Betrag darf ein Prozent des beitragspflichtigen Einkommens des Versicherten nicht übersteigen. Bis zu einer Höhe von acht Euro kann der Betrag allerdings ohne Einkommensprüfung erhoben werden. Geringverdiener mit weniger als 800 Euro im Monat müssten dann mehr als ein Prozent zahlen.

Schmidt kritisier Kassenverbände

Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt sagte, ältere Menschen mit geringem Einkommen oder Sozialhilfe-Empfänger hätten Anspruch darauf, dass Beitragssatz-Steigerungen aufgefangen würden. "Wer wirklich nichts hat, wer Anspruch hat auf Hilfe des Staates, für den steht auch der Staat in dieser Situation gerade", sagte die SPD-Politikerin im Deutschlandfunk. Die stellvertretende SPD-Vorsitzende Elke Ferner unterstrich in der "Leipziger Volkszeitung" von Montag: "Es wird garantiert sein, dass das Existenzminimum, das mit der Arbeitslosengeld-II-Leistung abgedeckt ist, durch eventuelle Zusatzbeiträge nicht unterschritten wird."

Im Streit um die Gesundheitsreform warf Schmidt den Verbänden der gesetzlichen Krankenkassen egoistisches Verhalten vor. "Bei keinem geht es um die Patienten. Es geht nur um Eigeninteressen", sagte sie. Daher redeten sie nicht über die Inhalte, die mit der Reform auf den Weg gebracht würden. Die Kassen haben die Reform mehrfach scharf kritisiert und angekündigt, bei freiwilligen Leistungen sparen zu wollen. "Ich finde das unglaublich, dass Kassen sagen: erstens, bei uns wird alles teurer und zweitens: ihr bekommt dafür weniger Leistung." Dahinter stehe die Verärgerung darüber, dass mit der Reform sechs der heute sieben Spitzenverbände abgeschafft würden.

Wie Schmidt warb auch Bundeskanzlerin Angela Merkel für den Gesundheitskompromiss. Mit dem geplanten Gesundheitsfonds würden Behandlungen künftig überall in Deutschland in gleicher Höhe bezahlt, Ausgabensteigerungen würden vom Faktor Arbeit abgekoppelt und der Wettbewerb zwischen den Kassen belebt, sagte Merkel beim Deutschlandtag der Jungen Union. Zugleich wies sie Äußerungen Ex-Kanzler Gerhard Schröder zurück, der Fonds sei ein bürokratisches Monstrum. Die Reform soll am Mittwoch vom Kabinett verabschiedet werden und befindet sich zurzeit noch in der Ressortabstimmung. Mehrere Ministerien hatten zu einzelnen Regelungen allerdings Bedenken angemeldet. Eine Sprecherin Schmidts versicherte aber, dem Kabinett werde auf jeden Fall ein abgestimmter Entwurf vorgelegt. Es handele sich um normale Abstimmungsprozesse.

Nach anhaltender Kritik hatte die Regierung bereits die umstrittene Regelung zur Krebsvorsorge präzisiert. In der neuen Fassung wird nun klargestellt, dass ein Krebspatient nur dann bei nicht in Anspruch genommener Vorsorge mehr zuzahlen muss, wenn es für die jeweilige Krebsart auch eine anerkannte Früherkennungsuntersuchung gibt.

Reuters Reuters

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