Koalition einig "Bürgergeld ist Geschichte" – das bedeutet die neue Grundsicherung

"Bürgergeld ist Geschichte" – das bedeutet die neue Grundsicherung
"Bürgergeld ist Geschichte" – das bedeutet die neue Grundsicherung
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Union und SPD wollen Gerechtigkeitslücken beim Bürgergeld schließen. Lange wurde hinter den Kulissen verhandelt. Nun sollen die Regeln drastisch verschärft werden.

Im angekündigten "Herbst der Reformen" der schwarz-roten Koalition waren zentrale Vorhaben lange blockiert. Nun haben sich die Spitzen von CDU, CSU und SPD in wichtigen Bereichen geeinigt. Was der Koalitionsausschuss beschlossen hat:

Bürgergeldreform mit schärferen Sanktionen

Schon im Koalitionsvertrag haben Union und SPD vereinbart, das Bürgergeld durch eine "neue Grundsicherung" zu ersetzen. Nun konnten sich die Regierungsparteien auch beim Streitpunkt der Sanktionen für sogenannte Totalverweigerer einigen, die bei der Arbeitssuche nicht mit dem Jobcenter zusammenarbeiten.

Wer zum zweiten Mal einen Termin im Jobcenter verpasst, dem werden die Leistungen laut Koalitionsbeschluss künftig um 30 Prozent gekürzt. "Bleibt auch ein dritter Termin ungenutzt, werden die Geldleistungen komplett eingestellt", heißt es. Erscheint der Betroffene dann auch im Folgemonat nicht, werden ihm zudem die Zahlungen für die Unterkunft vollständig gestrichen.

Bei anderen Pflichtverletzungen wie dem Abbrechen einer Eingliederungsmaßnahme werden die Leistungen beim ersten Verstoß um 30 Prozent gekürzt. Wird die Aufnahme einer Arbeit verweigert, werden laut Koalitionsbeschluss "die Geldleistungen gestrichen". Die Kosten für die Unterkunft würden dann vom Jobcenter nur noch direkt an den Vermieter abgeführt.

Vereinbart wurde auch, dass es keine Karenzzeit mehr bei der Anrechnung höherer Vermögen auf die Leistungen gibt. Sie beträgt bisher zwölf Monate. Die Höhe des weiter verschonten Vermögens soll zudem fortan "an die Lebensleistung des Betroffenen gekoppelt" werden. Als Anhaltspunkte werden dabei "Alter und bisherige Beitragszeiten in der Arbeitslosenversicherung" genannt. Bisher liegt das Schonvermögen generell bei 40.000 Euro plus 15.000 Euro für jede weitere Person im Haushalt.

Aktiv-Rente bleibt komplett steuerfrei

Die Aktiv-Rente sieht vor, dass abhängig Beschäftigte nach dem Renteneintrittsalter bis zu 2000 Euro steuerfrei hinzuverdienen können. Wie von der Union gefordert, wird dieser Betrag nun zudem auch vom sogenannten Progressionsvorbehalt ausgenommen. Dieser hätte sonst dazu geführt, dass der steuerfreie Zusatzverdienst die Steuerlast erhöht, weil der angelegte Steuersatz wegen des höheren Gesamteinkommens steigt.

Arbeitnehmer und Arbeitgeber müssten aber auch bei der Aktivrente Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung abführen, der Arbeitgeber auch Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung. Die Aktiv-Rente soll in der kommenden Woche vom Kabinett beschlossen werden und zum 1. Januar 2026 in Kraft treten.

Für die Frühstartrente sollen noch in diesem Jahr Eckpunkte beschlossen werden. Über sie sollen bereits Kinder und Jugendliche ein kapitalgedecktes Altersvorsorgedepot aufbauen. Hierzu soll es nach bisherigen Plänen im Alter zwischen sechs und 18 Jahren monatlich zehn Euro pro Monat vom Staat geben. Die Frühstartrente soll rückwirkend zum 1. Januar 2026 in Kraft treten.

Zusätzliche Milliarden für den Straßenbau

Für den Straßenbau werden drei Milliarden Euro zusätzlich bereit gestellt. Dies erfolgt über die Umschichtung von Geldern aus dem Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaschutz, die eigentlich für Projekte im Bereich Mikroelektronik vorgesehen waren.

Verkehrsminister Patrick Schnieder (CDU) hatte Mitte September noch 15 Milliarden Euro zusätzlich für den Aus- und Neubau von Straßen gefordert. Sein Ministerium warnte damals vor dem Stopp bereits baureifer Projekte und sorgte damit in Ländern und Kommunen für Aufregung. Eine Prüfung ergab nun aber eine deutlich geringere Finanzlücke.

Förderung klimaneutraler Mobilität

Weitere drei Milliarden Euro werden für ein Förderprogramm für Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen bereit gestellt, um den Betroffenen den Umstieg auf emissionsfreie Fahrzeuge zu ermöglichen. Die Gelder sollen dabei aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) und dem EU-Klimasozialfonds kommen. Das Programm soll bis 2029 laufen.

AFP · DPA · n-tv
mth

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