Die US-Autorin E. Jean Carroll wirft dem ehemaligen US-Präsidenten vor, er habe sie 1996 in einem Kaufhaus vergewaltigt.
Video Donald Trump: Zivilprozess wegen Vergewaltigungsvorwurf

STORY: Es ging mal wieder um Donald Trump, auch wenn der ehemalige US-Präsident beim Gerichtstermin am Dienstag in New York gar nicht vor Ort war. Nach Angaben seines Anwaltes wollte er der Stadt den Rummel um seine Person ersparen. In dem Zivilprozess geht es um den Vorwurf der Autorin E. Jean Carroll, Trump habe sie im Jahr 1996 in einem New Yorker Kaufhaus vergewaltigt. Carroll hatte den Vergewaltigungsvorwurf 2019 im Zusammenhang mit einer Buchveröffentlichung publik gemacht. Trump hatte Carrolls Vorwürfe stets zurückgewiesen. Unter anderem mit den Bemerkungen, Caroll sei nicht sein Typ und sie wolle nur den Absatz ihres Buches ankurbeln. Strafrechtlich sind die Vorwürfe gegen Trump verjährt, zivilrechtlich stand Carroll aber der Rechtsweg noch offen. Die heute 79-Jährige fordert eine Entschädigung von Trump. Über die Höhe ihrer Forderungen wurde zunächst nichts bekannt. Weil es sich um einen Zivilprozess handelt, muss Trump keine Haftstrafe fürchten.