Die Ampel-Koalition will die Corona-Schutzmaßnahmen deutlich zurückfahren, aber nicht ganz abschaffen.
Video Regierung will abgespecktes Infektionsschutzgesetz rasch umsetzen

STORY: Die Bundesländer werden auch über den 20. März hinaus Corona-Regeln verhängen können. Das gilt vor allem dann, wann in bestimmten Regionen das Gesundheitssystem gefährdet ist. Das sieht ein neuer Entwurf des Infektionsschutzgesetzes vor, den die Bundesregierung vorgelegt hat. Demnach können die Länder generell gewisse Schutzmaßnahmen beschließen. Dazu gehören eine Maskenpflicht im Nahverkehr, in Kliniken oder Pflegeeinrichtungen. Außerdem eine Testpflicht in diesen Einrichtungen und in Schulen. Darüber hinaus soll es Corona-Regeln nur noch in sogenannten Hotspots geben. Das sind Regionen mit hohen oder stark steigenden Infektionszahlen sowie einer drohenden Überlastung der Krankenhäuser. Dort können die Länder dann auch eine Maskenpflicht, Hygienevorschriften, Abstandsregeln oder Zugangsvorschriften wie eine 2-G oder eine 3-G-Regel anordnen. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach: "Das kann ein Hotspot sein in einer Stadt, in einem Stadtteil. Das kann aber größere Regionen, oder im Extremfall auch ein ganzes Land betreffen. Aber es muss immer definiert sein, wie groß ist die Gebietskörperschaft, die betroffen ist. Und nur für diese betroffene Gebietskörperschaft können diese Hotspot-Regeln, können die erlassen werden." Bundesjustizminister Marco Buschmann zeigte sich mit dieser Regelung zufrieden. Auf Drängen seiner Partei, der FDP, hatte der Bundestag im Spätherbst beschlossen, zum 20. März fast alle Corona-Regeln auslaufen zu lassen. "Und so haben wir, glaube ich, sehr klare, rechtsstaatliche und auch durch starke Parlamentseinbindung sehr starke demokratische Regelung geschaffen, die uns einerseits handlungsfähig machen, wenn Probleme auftauchen, andererseits eben weiter uns ein Stück weit Normalität im Normalfall zurückholen. Und das ist ein sehr guter Kompromiss." Das neue Gesetz soll am Freitag kommender Woche endgültig beschlossen werden und bis zum 23. September gelten. In einer Übergangsphase bis zum 2. April sollen die Bundesländer ihre bisherigen Corona-Verordnungen auch in Kraft lassen können.