Video Verfassungsgericht lehnt Eilanträge gegen Impfpflicht für Pflege-Personal ab

Video: Verfassungsgericht lehnt Eilanträge gegen Impfpflicht für Pflege-Personal ab
Die Impfpflicht für das Personal in Kliniken und Pflegeeinrichtungen kann zum 15. März in Kraft treten. Das Bundesverfassungsgericht lehnte den Stopp der Impfpflicht ab. Mit der am Freitag bekannt gegebenen Entscheidung blieben Eilanträge von zahlreichen Betroffenen erfolglos. Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts begründete seine Entscheidung mit der in Eilverfahren üblichen Folgenabwägung. Danach seien die Nachteile für die Klägerinnen und Kläger nicht schwerwiegender als die Nachteile für vulnerable Gruppen, die bei einem vorläufigen Stopp der Impfpflicht entstehen würden. Zur Begründung verwiesen die Karlsruher Verfassungsrichter auf die Einschätzung von Experten, wonach Covid-19-Impfungen "einen relevanten - wenn auch nachlassenden - Schutz auch mit Blick auf die Omikron-Variante des Virus begründen. Der bayerische Gesundheitsminister Klaus Holetschek verteidigte unterdessen die Pläne Bayerns, die einrichtungsbezogene Corona-Impfpflicht mit ein "paar Wochen" Verspätung einzuführen. Es seien noch zu viele Fragen offen. Zum Beispiel wie der Vollzug und die Kontrollen der Impfpflicht aussehen sollen. Grundsätzlich halte Bayern die einrichtungsbezogene Impfpflicht aber nach wie vor für eine gute Idee, sagte Holetschek: "Lassen sie uns doch jetzt die Zeit nutzen, nachzusteuern und nachzubessern. Damit das ein gutes und sinnvolles Gesetz wird. Und ich glaube einmal, die, die da jetzt mit dem Finger in Richtung Bayern zeigen, sollten einmal überlegen, was sie in Berlin bis jetzt zu Stande gebracht haben, mit Verlaub." Mit der jetzigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes wurden nur die Eilanträge abgelehnt. Die Hauptsacheverfahren bleiben weiter anhängig. Der Erste Senat wies darauf hin, dass die Verfassungsbeschwerden nicht offensichtlich unbegründet seien.
Unterdessen verteidigte der bayerische Gesundheitsminister Holetschek die Pläne, die einrichtungsbezogene Corona-Impfpflicht später einzuführen.

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