Nach dem Einsturz der Eissporthalle in Bad Reichenhall prüft die Versicherungskammer Bayern mögliche Leistungsansprüche der Verletzten und Angehörigen der Todesopfer. "Wir sind der Haftpflichtversicherer der Stadt Bad Reichenhall", sagte ein Sprecher von Deutschlands größtem öffentlichen Versicherer. Man halte engen Kontakt zu den zuständigen Stellen, darunter vor allem zum Oberbürgermeister der Stadt und zur Staatsanwaltschaft, die nach dem Unglück mit mindestens zwölf Toten unter anderem wegen fahrlässiger Tötung ermittelt.
Derzeit sei es noch zu früh für eine genaue Einschätzung, sagte der Sprecher. Zunächst müsse die genaue Ursache des Unglücks feststehen, wann dies der Fall sei, sei derzeit noch nicht abschätzbar. Erst danach lasse sich eine konkrete Aussage über die Haftung der Stadt machen.
Nach Angaben des Sprechers würde eine Haftpflichtversicherung im Rahmen der gesetzlichen Haftung des Versicherers gegebenenfalls die Kosten von Heilbehandlungen für Verletzte, Schmerzensgelder, Verdienstausfälle bei Berufstätigen und eventuelle Kosten für die Haushaltsführung abdecken. Bei Verstorbenen könnten die Ansprüche gegebenenfalls Unterhaltszahlungen an Angehörige, Rentenleistungen und Bestattungskosten umfassen, sagte der Sprecher.