Zwist bei den Ermittlern: Nach der tödlichen Holzklotz-Attacke bei Oldenburg hat die Generalstaatsanwaltschaft die Öffentlichkeitsarbeit der Polizei scharf kritisiert und als "völlig überzogen" bezeichnet. Es sei "unverantwortlich", wenn die Polizei ohne jede Absprache in der Öffentlichkeit einen Massengentest ins Spiel bringe. Ihr stehe hierbei überhaupt keine Entscheidungsbefugnis zu.
Es handele sich um eine "strafprozessuale Maßnahme", die interner Überlegungen und einer eingehenden Prüfung bedürfe. "In die Öffentlichkeit gehört dies jedenfalls am Anfang von Ermittlungen nicht und schadet der Arbeit der Staatsanwaltschaft." Ähnliches gelte für Ankündigungen von möglicherweise höheren Belohnungen für Hinweise auf Täter. Auch dies sei ohne Absprache mit der Staatsanwaltschaft geschehen. Doch nur diese könne entscheiden, welche Belohnung ausgesetzt werde.
Überführung des Täters gefährdet
Bei der Attacke war ein sechs Kilo schwerer Holzklotz am Ostersonntag von einer Brücke auf ein darunter fahrendes Auto geworfen worden und hatte eine 33 Jahre alte zweifache Mutter vor den Augen ihrer Familie getötet. Es gingen Hunderte Hinweise bei den Fahndern ein, bislang gibt es jedoch noch keine heiße Spur von den Tätern. Nach der schockierenden Tat hatte die Polizei auch einen Massengentest in letzter Konsequenz nicht ausgeschlossen, sollten die rechtlichen Voraussetzungen stimmen und DNA-Spuren sichergestellt werden.
Die Pressearbeit der Polizei sei zum Teil schädlich für einen Ermittlungserfolg, teilte die Staatsanwaltschaft weiter mit: "Es ist höchste Zeit, dass die Polizei von weiteren Eigenmächtigkeiten Abstand nimmt und zur eigentlich selbstverständlichen vertrauensvollen Zusammenarbeit mit der für das Verfahren verantwortlichen Staatsanwaltschaft Oldenburg zurückkehrt." Wenn regelmäßig in den Medien Einzelheiten der Ermittlungen ausgebreitet würden, könne dies "in schwerwiegender Weise eine spätere Überführung des Täters oder der Täter gefährden".