Sie beschäftigen die Gerichte landauf landab - und zwar europaweit. Gemeint sind die Anhänger der satirisch-kritischen "Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters". Was immer man von der Vereinigung halten mag - sie ist international, und wenn ihre Anhänger religiöse Motive geltend machen, dann müssen die Behörden und die Gerichte sich damit erstmal befassen. In den Niederlanden wollte eine Anhängerin gern eine Passfoto haben, auf dem sie - wie es unter den Spaghettimonster-Jüngern üblich ist - ein Nudelsieb als Kopfbedeckung trägt. Die Justiz in unserem Nachbarland lehnte das jedoch ab.
Das höchste Gericht der Niederlande urteilte am Mittwoch, die "Spaghettimonster-Kirche" repräsentiere keine anerkannte Religion. Daher könne der Parodisten-Verein keine Ausnahme von der Regel beanspruchen, dass auf Passfotos der Kopf unbedeckt sein muss, so der Raad van State von Den Haag. Ausnahmen werden unter anderem dann gewährt, wenn die eigene Religion eine Kopfbedeckung vorsieht.
Keine Ausnahme für Spaghettimonster-Freunde
Geklagt hatte Mienke de Wilde aus Nijmegen, die nach eigenem Bekunden "Pastafarianerin" ist - also Anhängerin der 2005 von einem Amerikaner gegründeten Satire-Kirche. Sie hatte für ihren Ausweis und ihre Fahrerlaubnis Fotos mit einem Nudelsieb auf dem Haupt eingereicht, die von der zuständigen Behörde abgelehnt worden waren. Daraufhin klagte De Wilde vor dem höchsten Gerichtshof der Niederlande.
Auch in anderen Staaten, darunter in Deutschland, haben Anhänger der "Spaghettimonster-Kirche" solche Prozesse bereits verloren. 2015 entschied das Verwaltungsgericht Potsdam, dass einem "Pastafarianer" zu Recht ein Personalausweis mit einem Passbild mit Piratenkopfbedeckung verweigert worden sei. In Österreich aber hatte ein Spaghettimonster-Jünger Erfolg und verfügt nun über einen Führerschein mit Nudelsieb-Bild.
