Anweisung zum Gendern nicht umgesetzt: Gericht erklärt Kündigung für unwirksam
Eine Beschäftigte des Bundesamts für Seeschifffahrt und Hydrographie, die eine Anweisung zum Gendern in einer Strahlenschutzanweisung nicht vollständig umsetzte, hat sich vor dem Landesarbeitsgericht Hamburg durchgesetzt. Eine von der Behörde ausgesprochene fristlose Kündigung ist unwirksam, wie das Gericht nach eigenen Angaben am Donnerstag entschied. Auch zwei Abmahnungen müssen demnach aus der Personalakte der Klägerin entfernt werden. (Az. 1 SLa 18/25 und 1 SLa 19/25)