Luftfahrtbehörde

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Die verunglückte Boeing 744

Zwei Tote bei Unglück mit Frachtflugzeug in Hongkong

In Hongkong sind bei einem Unglück mit einem Frachtflugzeug nach Behördenangaben zwei Menschen gestorben. Wie die Luftfahrtbehörde der chinesischen Sonderverwaltungszone mitteilte, kam am Montagmorgen gegen 3.50 Uhr Ortszeit (Sonntag, 21.50 Uhr MESZ) eine aus den Vereinigten Arabischen Emiraten kommende Boeing 744 nach der Landung von der nördlichen Landebahn des Flughafens ab und stieß mit einem Bodenfahrzeug zusammen. Sowohl die Maschine als auch das Fahrzeug landeten demnach im Anschluss im Meer.
Russland: Airbus A320 muss auf Feld notlanden

159 Passagiere an Bord Russland: Airbus A320 muss auf Feld notlanden

Sehen Sie im Video: Russland – Passagiermaschine muss auf Feld notlanden.




STORY: Eine Maschine der russischen Fluglinie Ural Airlines musste am Dienstag wegen des Ausfalls eines Hydrauliksystems auf einem Feld in der Region Novosibirsk notlanden. Dies teilte der Chef der Fluggesellschaft auf einer Pressekonferenz mit. Der Airbus A320 mit 159 Passagieren und sechs Besatzungsmitgliedern an Bord sei am frühen Morgen sicher zum Stehen gekommen. Niemand benötigte medizinische Hilfe. Die zivile Luftfahrtbehörde Russlands nannte keine weiteren Einzelheiten aber fügte hinzu, dass eine Kommission zur Untersuchung der Ursachen und Umstände gebildet worden sei und sich bereits vor Ort befände. Die Maschine befand sich auf dem Weg von Sochi nach Omsk, habe mit dem Hydraulikschaden aber auf dem Flughafen Omsk möglicherweise keine ausreichend lange Landebahn zur Verfügung gehabt und sei daher umgeleitet worden. Im August 2019 musste bereits ein anderes Flugzeug der Ural Airlines in einem Maisfeld in der Nähe von Moskau notlanden, weil ein Vogel beim Start das Triebwerk getroffen hatte.
Video: FAA - Fehlerhafte Datei Grund für Störung des US-Luftverkehrs

Video FAA - Fehlerhafte Datei Grund für Störung des US-Luftverkehrs

STORY: Für rund 90 Minuten ging am Mittwoch bei den US-amerikanischen Inlandsflügen nichts mehr. Nun haben erste Untersuchungen Ergebnisse gebracht. Nach den vorläufigen Erkenntnissen der Luftfahrtbehörde ist die Störung im US-Flugverkehr offenbar auf eine fehlerhafte Datenbankdatei zurückzuführen. Hinweise auf einen Hackerangriff gebe es nicht, teilte die FAA am Mittwoch mit. Die Untersuchungen liefen aber noch. Die fehlerhafte Datei habe nicht nur das Hauptsystem betroffen, sondern auch das Backupsystem, sagten mit den Untersuchungen vertraute Personen. Bislang waren aufgrund der Störung 9600 Flüge verspätet, über 1300 wurden gestrichen, wie aus Daten des Flug-Trackers FlightAware hervorging. Die Zahl könnte aber noch steigen, denn die Beeinträchtigungen halten weiterhin an. Die Fluggesellschaften rechnen damit, dass der Flugverkehr am Donnerstag wieder normal laufen dürfte. Die Auswirkungen auf Langstreckenflüge zwischen den USA und Europa waren gering.
Fliegendes Auto: US-amerikanische Luftfahrtbehörde gibt Genehmigung für Testflüge

14 Jahre Entwicklung Utopie wird für 170.000 Euro wahr: Fliegendes Auto bekommt Genehmigung für erste Testflüge

Sehen Sie im Video: Utopie für 170.000 Euro wird war: Fliegendes Auto bekommt Genehmigung für erste Testflüge.










Richtig gesehen: Ein bald fliegendes Auto.


Das Fahrzeug im Wert von 170.000 Euro hat von der US-amerikanischen Luftfahrtbehörde FAA die Genehmigung bekommen, Flugtests durchzuführen.


Nach 14 Jahren Entwicklungszeit wird der sogenannte „Switchblade“ vor dem Flugtest noch bei einem Hochgeschwindigkeits-Rolltest überprüft.


Nach Angaben des Unternehmens “Samson Sky” haben bereits 2.100 Personen Reservierungen für das Fahrzeug vorgenommen. Das Gerät wird dann in Form eines Bausatzes geliefert.


Jedes Switchblade-Kit umfasst Motor, Getriebe, Avionik, Innenausstattung und das Samson Builder Assist Program.


Das fliegende Auto ist ein dreirädriges, straßenzugelassenes Fahrzeug, das man von der Garage zu einem nahegelegenen Flughafen fahren kann. Dort angekommen, schwingen die Flügel und das Heck aus.


Nun kann mit dem registrierten Flugzeug zum nächsten Flughafen geflogen werden – mit bis zu 306 Kilometer pro Stunde und einer Entfernung von bis zu 21.000 Kilometern.


Nach der Landung wird dann wieder in den Fahrmodus geschaltet – Flügel und Heck werden dabei eingefahren und sicher verstaut.


Der Fahrzeughalter muss sowohl einen Piloten- als auch einen Autoführerschein besitzen und entweder von einem privaten oder öffentlichen Flughafen starten.