Das Bundesverfassungsgericht hat die Rechte von Vätern gestärkt. Nach einem Beschluss, der am Dienstag veröffentlicht wurde, ist es nicht möglich, dass ein Stiefvater die Kinder gegen den Willen des Vaters adoptiert - es sei denn, die Kinder hätten einen ganz erheblichen Vorteil davon. Geklagt hatte ein Mann, dessen Sohn vom neuen Ehemann der Mutter adoptiert worden war. Die Karlsruher Richter hoben die Adoption auf.
Selbst wenn der Vater nicht mit der Mutter verheiratet war und nie das Sorgerecht für das Kind hatte, dürfen die Gerichte dessen Interesse nicht außer acht lassen.
Abwägung von Interessen
Vielmehr müssten stets die Interessen des Kindes und des Vaters miteinander abgewogen werden. Dazu gehört nach den Worten der Richter auch die Frage, ob das Verhältnis zwischen Vater und Kind intakt ist. Wenn die Mutter einseitig den Kontakt abbreche, könne das nicht in jedem Fall zu Lasten des Vaters gewertet werden, entschieden die Richter. Damit übernahm das höchste deutsche Gericht Grundsätze, die der Bundesgerichtshof in Karlsruhe im März 2005 in einem Beschluss festgelegt hatte.