Zehn Jahre lang zahlte ein Mann für seine vermeintliche Tochter, dann waren die Zweifel an seiner Vaterschaft so groß, dass er heimlich einen Test machen ließ. Ohne Zustimmung der Mutter schickte er ein Kaugummi der Tochter an ein Labor. Als der Test ihn als biologischen Vater ausschloss, zog er vor Gericht und verlor.
Ein Gericht lehnte vor zwei Jahren die Verwertung dieser heimlichen Tests als Beweis bei Vaterschaftsklagen ab. Jetzt scheiterte auch die Verfassungsbeschwerde des Mannes. Das Bundesverfassungsgericht stellte das Recht von Mutter und Kind, ihre Gendaten nicht preiszugeben, über dasRecht des Vaters auf Auskunft.
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