Hamburgs Bürger haben die Wahl - und zwar erstmals gleich 20 Mal. So viele Stimmen können sie am 20. Februar auf den Listen zur Wahl der Bürgerschaft und der Bezirksversammlungen abgeben. Dabei können sie ihre Kreuzchen entweder verteilen oder aber gehäuft nur einer Partei oder einem Kandidaten zuweisen. Dieses Prinzip nennt man Panaschieren und Kumulieren. Entscheidend ist dabei, dass keines der insgesamt vier Abstimmungsheftchen mit mehr als fünf Stimmen versehen ist. Sonst ist die Wahl ungültig.
Ausschlaggebend für die Zusammensetzung des Landesparlaments - der Bürgerschaft - ist die Zweitstimme. Mit ihr werden die Parteienverhältnisse im Rathaus bestimmt. Mit der Erststimme entscheiden die Hamburger darüber welche Kandidaten aus den 17 Wahlkreisen in der Bürgerschaft vertreten sein sollen.
Nach dem gleichen Prinzip funktioniert die Wahl zu den Bezirksversammlungen. In diesen "kommunalen" Parlamenten des Stadtstaats werden die lokalen Angelegenheiten der sieben Bezirke entschieden.
Das Hamburger Wahlrecht war nach einem Volksentscheid und jahrelangem politischen Streit zunächst im Juli 2007 geändert worden. Fortan konnten die Bürger eine Stimme für die Landesliste und fünf für die Direktkandidaten abgeben. Nach einem neuerlichen Volksbegehren einigten sich Politiker und Bürger dann 2009 auf das nun bestehende Prozedere, um dem Wähler noch mehr Einfluss auf die personelle Zusammensetzung der Parlamente zu geben.
Wegen des komplizierten Verfahrens wird am Wahlabend gegen Mitternacht zunächst nur das vorläufige amtliche Ergebnis für die Zweitstimmen erwartet.