DNA-Spuren "Natürlich geht das"

Man könnte noch viel mehr Informationen aus der DNA herausholen, sagt der Rechtsmediziner Professor Bernd Brinkmann. Aber sie zu nutzen ist in Deutschland unerwünscht.

Die kriminaltechnische DNA-Standardanalyse ermöglicht die Erstellung des genetischen Fingerabdrucks und die Bestimmung des Geschlechts. Ist dabei noch mehr möglich?

Ja. Indirekt können wir auch Aussagen über die Zugehörigkeit zu einer ethnischen Großgruppe treffen. Ob die Person, deren Code wir untersuchen, aus Asien, Schwarzafrika oder Europa kommt.

Wie können Sie das feststellen?

Wenn wir es mit sehr spezifischen Y-chromosomalen Codes zu tun haben, können wir aus dem Muster zum Beispiel sofort erkennen: Das ist ein ostasiatischer Code. Bestimmte Muster sind nämlich typisch für bestimmte Populationen.

Kriminaltechnik

Kommissar DNA

Die Genanalyse hat die Polizeiarbeit revolutioniert

DNA (Deoxyribo-Nucleic-Acid) - auf Deutsch: Desoxyribo-Nuklein-Säure (DNS) – ist der chemische Stoff, der unsere Erbinformationen enthält, und sich im Kern jeder Zelle des menschlichen Körpers findet. Haut, Blut, Nasen- und andere Körpersekrete, Haare und Knochen - das alles sind Quellen, aus denen die DNA gewonnen werden kann. Wenn die Spurensicherer zum Beispiel einen Blutfleck auf einer Hose sicherstellen, wird ein kleines Stoffstück mit der Anhaftung fein zerkleinert. In einer 37 Grad warmen Lösung wäscht man Verunreinigungen heraus - bis nur noch die kernhaltigen Zellen übrig bleiben, die dann "aufgeknackt" werden. Aus dem Zellkern wird die DNA isoliert. Bestimmte Abschnitte der DNA, die "Marker", werden in sogenannten Analysern entschlüsselt. Diese "Marker" sind "stumme" Bereiche der DNA, die im Gegensatz zu den kodierenden keinerlei Informationen über Krankheitsprognosen oder Wesensmerkmale enthalten. Für die Erstellung eines DNA-Identifizierungsmusters ist die Auswertung ihrer Abfolge völlig ausreichend. Die Ermittlung von Informationen aus den kodierenden DNA-Bereichen ist dagegen untersagt. Zuletzt werden die untersuchten "Marker" computergesteuert in Zahlenkombinationen übersetzt. Diese Codes sind für jeden Menschen unterschiedlich. Bei einer Übereinstimmung steht fest, dass ein solcher genetischer Fingerabdruck nur auf einen (oder eine) von bis zu fünf Milliarden Spurenverursacher( innen) zutrifft. Die Polizeien der Länder gleichen fortwährend altes Spurenmaterial mit den Datensätzen in der zentralen DNA-Datei des Bundeskriminalamts ab. So gelingen immer wieder spektakuläre Aufklärungserfolge. In Hamburg etwa steht derzeit ein 60-jähriger Mann vor Gericht, der 1985 eine Prostituierte erstochen haben soll. Auch hier hatte "Kommissar DNA" die Ermittler auf die späte, aber richtige Spur gebracht.

Warum untersucht man nicht auch die kodierenden Abschnitte der DNA, wenn man zum Beispiel mehr über einen Täter wissen will?

Da besteht wohl die Befürchtung, dass das, wenn man’s übertreibt, zu Diskriminierungen führen könnte. Deshalb ist man da sehr ängstlich. Aber wenn wir schon im nicht kodierenden Bereich aus der wahrscheinlichen Zugehörigkeit einer Person zu einer ethnischen Großgruppe auf deren wahrscheinliche Haar- und Augenfarbe schließen können, was spricht dagegen, diese Feststellungen durch Untersuchungen im kodierenden Bereich 99-prozentig zu treffen - und auch zu verwenden?

Doch wohl die Rechtslage.

Explizit nicht. Im Gesetz steht tatsächlich nur, dass die Untersuchung phänotypischer Merkmale nicht gewünscht ist.

Aber es passiert doch hin und wieder, oder?

Es gibt kaum ein Institut für Rechtsmedizin, dass nicht die Y-chromosomale Eigenschaft - also männlich oder weiblich - untersucht. Das machen auch die Landeskriminalämter. Da müssten wir uns blind stellen, wenn wir nicht sofort aus dem Muster lesen könnten, zu welcher ethnischen Großgruppe die Person gehört. Da kommt man gar nicht dran vorbei. Und wer A sagt, muss auch B sagen.

Collage mit Porträts von Merz, Klingbeil, Söder und Reiche

Das Wichtigste aus der Bundespolitik auf einen Blick

Abonnieren Sie unseren kostenlosen Hauptstadt-Newsletter – und lesen Sie die wichtigsten Infos der Woche, von unseren Berliner Politik-Expertinnen und -Experten für Sie ausgewählt!

Das heißt: Sie wären durchaus in der Lage, Angaben zu ethnischer Herkunft und damit häufig automatisch zur Augen- und Haarfarbe zu machen, was aber nicht abgefragt wird.

Natürlich geht das. Aber es wird nicht danach gefragt, weil es nach dem Gesetz nicht gewünscht ist.

Wäre es möglich, eine Art optisches Täterprofil zu erstellen?

Nein, so weit sind wir heute noch nicht. Wir haben noch keine Möglichkeit, etwas über die Gesichtsform oder die Körpergröße zu sagen oder über die Statur. Natürlich wird das irgendwann möglich sein.

In welchen Ländern ist man schon weiter?

Die Engländer können gezielt nach Rothaarigen suchen, die Niederländer dürfen phänotypische Merkmale herausfiltern, sofern eine gewisse Zuverlässigkeit gewährleistet ist.

print
Interview: Dieter Krause, Werner Mathes

PRODUKTE & TIPPS

Kaufkosmos

Mehr zum Thema