Hätte der Ludwigshafener vorher gewusst, wie teuer das unbedachte Schließen einer Tür werden kann, hätte er die Saaltür des Amtsgerichtes sicherlich sanfter behandelt. Seinem Ärger über die richterliche Entscheidung verlieh er Ausdruck, indem er die Tür laut zuknallte. Das Ergebnis dieses Wutausbruchs: 200 Euro Ordnungsgeld. Das wollte der Zurechtgewiesene nicht auf sich sitzen lassen und reichte Beschwerde gegen die Strafe ein.
Es sei doch alles halb so schlimm gewesen, argumentierte er. Doch seiner Version, die Tür sei ihm eigentlich nur aus der Hand gerutscht, schenkte der 3. Senat des Pfälzischen Oberlandesgericht keinen Glauben. Das Protokoll über den spektakulären Abgang sei unmissverständlich und schließe weitere Aufklärung im Beschwerdeverfahren aus, erklärte das OLG am Donnerstag. Damit bleibt es für den Türenknaller bei der Strafe von 200 Euro.