Es ist ein schwerer Schlag für Mario Voigt. Dem Thüringer CDU-Ministerpräsidenten, der noch bis vor Kurzem stolz einen Professorentitel trug, wurde der Doktortitel aberkannt.
Dies habe ihm die Technische Universität Chemnitz mitgeteilt, erklärte Voigt am Mittwochnachmittag. Die Pressestelle der Hochschule war vorerst nicht für Nachfragen des stern erreichbar.
Doch der Regierungschef ging nicht nur kommunikativ in die Offensive. Im Unterschied zu anderen Politikern, die in ähnlichen Situationen das Urteil akzeptierten oder sogar von ihren Ämtern zurücktraten, will Voigt gegen den Beschluss der Universität vor Gericht ziehen.
Der Fall ist damit schon jetzt einmalig in der Geschichte der Bundesrepublik. Und er erschüttert ein ostdeutsches Bundesland, das seit Jahren politisch gebeutelt ist. Hier die wichtigsten Fragen und Antworten:
Um was geht es genau?
Der 48-jährige Voigt, der in seiner Heimatstadt Jena Politikwissenschaft studiert hatte, wurde 2008 an der TU Chemnitz promoviert. Titel der Doktorarbeit, die von Prof. Eckhard Jesse betreut wurde: "Der amerikanische Präsidentschaftswahlkampf. George W. Bush gegen John F. Kerry". Die Dissertation erschien zwei Jahre später auch als Buch.
Was wird Mario Voigt vorgeworfen?
Ausgangspunkt der Prüfung durch die Universität war ein Gutachten des umstrittenen "Plagiatsjägers" Stefan Weber aus Österreich. Er veröffentlichte das Papier wenige Tage vor der Thüringer Landtagswahl am 1. September 2024, bei der Voigt für die CDU als Spitzenkandidat antrat.
Weber prüfte nach eigenen Angaben die Buchveröffentlichung. Er warf Voigt vor, an 140 Stellen unsauber gearbeitet zu haben. Dabei handele es sich neben kopierten Wikipedia-Einträgen und anderen Plagiaten um die Übernahme von Zitierfehlern aus Sekundärquellen. Das bedeutet: Voigt soll nicht selbst in den von ihm angegebenen Primärquellen recherchiert haben.
Wie lief das Verfahren?
Die Philosophische Fakultät der TU Chemnitz leitete im Dezember ein Prüfverfahren ein. Laut einem Schreiben von Voigts Anwälten, das dem stern vorliegt, gab der Promotionsausschuss der Fakultät ein externes Gutachten in Auftrag, das Voigt im Februar 2025 entlastete. Es soll zu diesem Schluss gekommen sein: "Die Lektüre der Arbeit zeigt eine selbstständige wissenschaftliche Leistung, die den Ansprüchen an eine Doktorarbeit genügt. Umfang und Qualität der Verfehlungen sind nicht bedeutend genug, um den akademischen Grad zu entziehen."
Daraufhin erstellte nach Darstellung der Anwälte der Vorsitzende des Promotionsausschusses im März 2025 "neue Bewertungsregeln zum Umgang mit Plagiatsvorwürfen". Sie seien danach erstmals bei Voigt und zu dessen Lasten angewandt worden – und dies mitten im laufenden Verfahren.
Diese widerspreche "elementaren rechtsstaatlichen Grundsätzen", heißt es im Schreiben der Rechtsanwaltskanzlei. Der Ausschussvorsitzende selbst habe daraufhin eine eigene Begutachtung vorgenommen und die Entziehung des Doktorgrades empfohlen. Ausschuss und Fakultätsrat seien jeweils im Juni und Juli dieser Empfehlung gefolgt.
Wie verteidigte sich Voigt?
Die TU informierte Voigt im Spätsommer über die Entscheidung und räumte ihm das Recht zur Stellungnahme ein. Anfang Oktober schickten seine Anwälte ein 34-seitiges Antwortschreiben an die Universität. In einem Anhang von 187 Seiten wurde versucht, sämtliche Vorwürfe zu entkräften.
Unabhängig davon erklärte die Kanzlei, dass die Vorwürfe nur 2,58 Prozent der Arbeit beträfen. Davon gehe es nur bei 0,62 Prozent um "echte Plagiatsvorwürfe" und bei 1,95 Prozent um Fußnoten, von denen behauptet werde, dass Voigt die Quellenangabe abgeschrieben habe.
Promotionsausschuss und Fakultätsrat ließen sich davon offenkundig nicht beeindrucken.
Wie geht es nun weiter?
Da der Ministerpräsident die Entscheidung anficht, ist sie vorerst nicht rechtskräftig. Er kann also theoretisch den Titel weitertragen.
Voigt bezeichnete die Entscheidung unter Verweis auf das erste, externe Gutachten als "nicht nachvollziehbar". Die Universität habe ihn unfair behandelt, indem sie in einem laufenden Verfahren die "Spielregeln nachträglich und einschneidend" verändert habe. Zudem seien weder er noch die drei ursprünglichen Gutachter seiner Dissertation angehört worden.
Was sind die politischen Folgen?
Auch wenn Voigt um seine akademische Reputation kämpft, ist sein politischer Ruf bereits jetzt beschädigt. Dieser Befund gilt umso mehr, da er besonders großen Wert auf seine wissenschaftlichen Leistungen legte. Bis vor Kurzem trug er den Professorentitel der Berliner Privathochschule "Quadriga", an der er vor seiner Regierungszeit Seminare gab.
Als Ministerpräsident, der Mitglied des CDU-Bundespräsidiums ist, muss Voigt sich mindestens auf Rücktrittsforderungen der AfD unter Björn Höcke gefasst machen. Das Regieren mit der ohnehin fragilen CDU-BSW-SPD-Koalition, die schon jetzt auf Stimmen der Linken angewiesen ist, wird zusätzlich belastet.