Wie stark wird der Regelsatz erhöht?
Nach dem Willen von Union und FDP soll es nur eine moderate Anhebung geben. Erwartet wird ein Aufschlag von weniger als 15 Euro pro Monat. Derzeit liegt der Regelsatz bei 359 Euro monatlich. 10 Euro erhöhen die Mehrausgaben des Staates um 700 bis 800 Millionen Euro.
Wie wird das Existenzminimum berechnet?
Die Grundversorgung, die künftig jedem Langzeitarbeitslosen zusteht, soll nach einer Übergangszeit von drei Jahren mit der Preisentwicklung einhergehen. Eine Koppelung an die Renten wird es nicht geben und war auch vom Bundesverfassungsgericht gerügt worden. Die Karlsruher Richter hatten mehr Transparenz bei den Leistungen für Langzeitarbeitslose und ihre Kinder verlangt. Der Warenkorb, an dem sich die Höhe der Zahlung bemisst, umfasst bislang etwa 240 Posten - von der Kleidung über die Seife bis hin zu Grundnahrungsmitteln.
Welche Ausgaben werden nicht mehr berücksichtigt, welche kommen dazu?
Tabak und Alkohol, die bislang mit 18,30 Euro pro Monat im Hartz- IV-Warenkorb sind, sollen herausfallen. Dagegen sollen Ausgaben etwa für einen Internet-Zugang berücksichtigt werden, weil diese Kommunikationstechnik inzwischen zum Existenzminimum gezählt werden kann. Auch die Praxisgebühr sowie Ausgaben für Busse und Bahnen sollen verstärkt berücksichtigt werden.
Wie hoch wird die Zuverdienstgrenze sein für Langzeitarbeitslose?
Das ist noch der Hauptstreitpunkt in der Koalition. Die FDP möchte eine deutliche Verbesserung, damit der Anreiz zunimmt, in eine Vollbeschäftigung zurückzukehren. Die Union befürchtet zu hohe Kosten und einen neuen Streit mit der Opposition um Mindestlöhne. Bisher sind vor allem Minijobs bis zu 100 Euro gefragt, weil dieser Betrag nicht mit Hartz IV verrechnet wird. Das Arbeitsministerium will die Zuverdienstmöglichkeiten nicht wesentlich verändern. Die FDP will erreichen, dass im mittleren Einkommensbereich (etwa zwischen 400 und 1000 Euro) die Hälfte beim Arbeitnehmer bleibt. Sie will damit mehr Beschäftigungsanreize schaffen.
Was ändert sich für die Hartz-IV-Kinder?
Sie müssen nach dem Karlsruher Urteil einen eigenständigen, in den Einzelposten nachvollziehbaren Anspruch auf Hartz-IV-Hilfe bekommen. Er wird künftig vorrangig aus Sachleistungen bestehen. Dazu gehört ein kostenloses Mittagessen in der Schule. Der Lernbedarf, Nachhilfe und - außerschulisch - Sport- und Kulturangebote sowie Zoo-Besuche sollen auch gefördert werden. Für 2011 sind dafür 80 Millionen vorgesehen - 240 Euro pro Kind. Die Geldleistungen gehen nicht direkt an die Familien, sondern an die Schulen und die Träger der Angebote. Ein System von Bildungskarten wird es nicht sofort geben, weil es noch umstritten und technisch nicht rasch umsetzbar ist.
Was ändert sich bei der Berechnung der Wohnkosten?
Künftig sollen Kommunen pauschale Obergrenzen für Miete und Heizung bei Hartz-IV-Empfängern festlegen können - orientiert am örtlichen Mietspiegel für "einfachen" Wohnstandard. Dies kann dazu führen, dass Betroffene sich neuen, billigeren Wohnraum suchen müssen. In bestimmten Fällen wird die Miete künftig auch direkt an den Vermieter und nicht erst an den Hilfebedürftigen überwiesen. Dies soll weitere Unregelmäßigkeiten und Zahlungsverzug verhindern.