Spendenskandal CDU muss doch zahlen

Als Konsequenz aus ihrem Finanzskandal in Hessen muss die CDU nun doch knapp 21 Millionen Euro aus der staatlichen Parteienfinanzierung zurückzahlen.

Die Entscheidung von Bundestagspräsident Wolfgang Thierse (SPD), der CDU wegen ihrer Spendenaffäre für das Jahr 1998 einen Teil der Parteienfinanzierung zu verweigern, ist rechtskräftig.

Verfassungsrechtliche Fragen sind geklärt

Das Bundesverwaltungsgericht wies nach einem in Leipzig veröffentlichten Beschluss die Beschwerde der Partei gegen die Nichtzulassung der Revision durch das Berliner Oberverwaltungsgericht (OVG) zurück. Zur Begründung erklärten die Bundesrichter, die von der CDU im dem Verfahren aufgeworfenen verfassungsrechtlichen Fragen zum Anspruch der Parteien auf staatliche Finanzierung seien durch eine Änderung des Parteiengesetzes für die Zukunft geklärt worden.

Thierse verweigerte teilweise Zahlung

Thierse hatte der CDU 1999 einen Teil der Parteifinanzierung mit der Begründung verweigert, ihr Rechenschaftsbericht für 1998 sei wegen nicht aufgeführter Vermögenswerte der hessischen CDU in Höhe von 18,2 Millionen Mark (etwa 9,3 Millionen Euro) unrichtig gewesen. Die Klage der Partei hatte vor dem Verwaltungsgericht Erfolg, in zweiter Instanz gab das OVG hingegen Thierse recht und ließ eine Revision beim Bundesverwaltungsgericht nicht zu. Dagegen legte die Partei Beschwerde ein, die nun vom Bundesverwaltungsgericht abgewiesen wurde.

Beschwerde hatte keinen Erfolg

Das OVG hatte sich seinerzeit der Argumentation Thierses angeschlossen, der Rechenschaftsbericht sei unrichtig gewesen, weil das 18,2-Millionen-Vermögen der hessischen CDU nicht aufgeführt worden sei. Die Beschwerde der CDU gegen die Nichtzulassung der Revision könne deshalb keinen Erfolg haben, weil das Parteiengesetz inzwischen geändert worden sei, entschied nun das Bundesverwaltungsgericht. Revisionen zum Bundesverwaltungsgericht seien auch bei unrichtiger Rechtsanwendung durch untere Instanzen dann nicht zugelassen, wenn nach ausgelaufenen Bestimmungen geurteilt worden sei. Das sei bei der Finanzaffäre der hessischen CDU der Fall gewesen.