Die Bahn hat den Streit um die Finanzierung bahnpolizeilicher Aufgaben gewonnen. Das Unternehmen muss keinen Ausgleich an den Bund zahlen, entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Die Forderung in Höhe von 64 Millionen Euro sei rechtswidrig, weil sie private Bahnunternehmen nicht berücksichtige, urteilte das Leipziger Gericht in einer am Donnerstag veröffentlichten Entscheidung.
Im Gesetz stehe aber, dass alle Verkehrsunternehmen zahlen müssten, die von den Leistungen der Bundespolizei (ehemals Bundesgrenzschutz) profitierten. Das Bundesverwaltungsgericht gab damit einer Klage der Bahn statt, die sich gegen den Kostenbescheid gewehrt hatte. In den ersten beiden Instanzen war die Bahn unterlegen.
Der Bund hatte für das Jahr 2002 knapp 64 Millionen Euro gefordert als Ausgleich für die Tätigkeit des Bundesgrenzschutzes (BGS), heute Bundespolizei, auf Bahnanlagen.
Bahn erleichtert
Erwartungsgemäß begrüßte die Bahn das Urteil. "Jetzt haben wir Rechtsklarheit", sagte ein Konzernsprecher. Die genauen Konsequenzen müssten auf Grundlage des schriftlichen Urteils geprüft werden. Zudem seien Gespräche mit dem Bundesinnenministerium geplant. "Wir haben ein hohes Interesse an einer weiterhin guten Zusammenarbeit", sagte der Sprecher.
Der Prozess war für den Konzern von großer Bedeutung. Hätten die Leipziger Richter zu Lasten der Bahn entschieden, wären Folgekosten in Millionenhöhe entstanden. Die Bahn sollte von 2000 an jährlich etwa ein Fünftel des Gesamtaufwandes der Bundespolizei zahlen. Die Vorinstanzen hatte den Konzern noch zu Zahlungen verpflichtet.