"Nürnberger Gesetze" Hitlers mörderischer Hass

Mit dem Erlass der "Rassengesetze" auf dem Reichsparteitag der NSDAP in Nürnberg 1935 wurde die Judenverfolgung in Deutschland legalisiert. Sie ebneten den Weg in die Gaskammern von Auschwitz.

Am 15. September 1935 wurden auf dem Reichsparteitag der Nazis in Nürnberg die verbrecherischen "Rassengesetze" beschlossen. Das "Reichsbürgergesetz" und das "Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre" schufen die Grundlage zur Ausgrenzung und Verfolgung der Juden in Deutschland. Bis heute lasten die "Nürnberger Gesetze" auf dem Ruf der fränkischen Stadt. Es ist ein besonderer Zynismus, dass sie ausgerechnet auf dem "Parteitag der Freiheit" beschlossen wurden, der vom 10. bis 16. September stattfand.

Das Vorgehen gegen die Juden wurde besonders durch die starke antisemitistische Haltung es "Führers" voran getrieben. Außerordentlich prägnant ist eine Stelle in Hitlers "Mein Kampf": "Der Jude ist und bleibt der typische Parasit, ein Schmarotzer, der wie ein schädlicher Bazillus sich immer mehr ausbreitet, sowie nur ein günstiger Nährboden dazu einlädt. Die Wirkung seines Daseins aber gleicht ebenfalls der von Schmarotzern: wo er auftritt, stirbt das Wirtsvolk nach kürzerer oder längerer Zeit ab...".

Wegen "Rassenschande" ins Zuchthaus

In dem sieben Paragrafen umfassenden "Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre" wurden Eheschließungen zwischen Juden und "Staatsangehörigen deutschen oder artverwandten Blutes" verboten, ebenso außerehelicher Geschlechtsverkehr. Wer dagegen verstieß, der wurde künftig der "Rassenschande" angeklagt und mit Gefängnis und Zuchthaus bedroht. Juden wurde es untersagt, nichtjüdische Angestellte im Haushalt zu beschäftigen. Selbst das Hissen der Reichsflagge war ihnen von nun an verboten.

Mit dem "Reichsbürgergesetz" wurden die Bürgerrechte der Juden und anderer Minderheiten eingeschränkt. Das Gesetz legte fest: "Reichsbürger ist nur der Staatsangehörige deutschen oder artverwandten Blutes, der durch sein Verhalten beweist, dass er gewillt und geeignet ist, in Treue dem deutschen Volk und Reich zu dienen." In einer wenige Wochen später erlassenen Durchführungsverordnung wurde detailliert festgelegt, wer - je nach Abstammung - als "Volljude", "Halbjude" oder "Vierteljude" galt. Juden konnten keine Reichsbürger mehr sein, durften keine öffentlichen Ämter bekleiden und verloren das Stimmrecht.

"Abenteuerliche" Entstehung

"Die Genese des "Blutschutzgesetzes" und des "Reichsbürgergesetzes" mutet geradezu abenteuerlich an", schreibt der Historiker Siegfried Zelnhefer in seinem Buch "Die Reichsparteitage der NSDAP in Nürnberg". Die "Rassengesetze" wurden ohne Vorbereitung eilig zusammengeschustert. Ideologisch war der Boden freilich schon bereitet. Seit längerem hetzten die Nazis - besonders der in Nürnberg von Julius Streicher herausgegebene "Stürmer" - gegen "Mischehen" und "Blutschande". Hitler wollte auf dem Reichsparteitag nun Taten folgen lassen.

Innerhalb von wenig mehr als 24 Stunden entstanden die berüchtigten Gesetze. Auf Anordnung Hitlers waren sie kurzfristig ausgearbeitet worden. Hitler war der Ansicht, dass der Reichsparteitag noch eines Höhepunkts bedurfte und hatte Innenminister Wilhelm Frick mit der Ausarbeitung der Gesetze "zur Auffüllung des Programms" beauftragt. Eilig kamen der Reichsärzteführer Gerhard Wagner, die Staatssekretäre Hans Pfundtner und Wilhelm Stuckart sowie der "Rassereferent" des Innenministeriums, Bernhard Lösner, in Nürnberg zusammen und arbeiteten unter großem Druck die Gesetze aus. Zur Verabschiedung des schändlichen Regelwerks ließ Hitler den Reichstag einberufen - was keine Schwierigkeit war, da die Parteigenossen ohnehin in Nürnberg weilten.

"Die Art und Weise des Zustandekommens der Gesetzestexte war besonders typisch für das Regime", schreibt Zelnhefer: "Der 'Führer' befahl, er nahm die Stimmung seiner "alten Kämpfer" und engsten Berater auf, über Nacht wurden die schamlosen Gesetze entworfen, der Reichstag nickte." Der Historiker Lothar Gruchmann urteilte später über die "Nürnberger Gesetze", damit hätten die Nazis "das Strafrecht eindeutig in den Dienst der nationalsozialistischen Rassenideologie gestellt und einen weiteren Grundsatz des Rechtsstaates zerstört: die Rechtsgleichheit des Staatsbürgers vor dem Gesetz".

Nürnberger Aktivitäten gegen Rassismus

Die Stadt Nürnberg, deren Name noch immer mit den verbrecherischen Rassengesetzen verknüpft ist, setzt heute verstärkt Menschenrechtsaktivitäten dagegen. Am 25. September verleiht sie zum sechsten Mal den Internationalen Menschenrechtspreis. Preisträgerin ist die usbekische Menschenrechtskämpferin Tamara Chikunova. Am 23. und 24. September findet aus Anlass des 70. Jahrestages der "Nürnberger Gesetze" die Konferenz "Miteinander leben - Die Europäische Städte-Koalition gegen Rassismus" statt, die sich mit kommunalen Handlungsmöglichkeiten im Kampf gegen Rassismus, Antisemitismus und Diskriminierung befassen wird.

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Stephan Maurer/DPA

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