Kunstfehler eines Juristen
Schöne Bescherung nach der Scheidung: Statt des Ex-Manns muss nun ein Scheidungsanwalt für den Unterhalt seiner Mandantin aufkommen. Wie das Gericht in Hamm diese Woche entschied, soll der Jurist monatlich 922 Mark an seine Mandantin zahlen. Im Scheidungsverfahren hatte er zu wenig Unterhalt für die Frau herausgeholt
Schöne Bescherung nach der Scheidung: Statt des Ex-Manns muss nun ein Scheidungsanwalt für den Unterhalt seiner Mandantin aufkommen. Wie das Gericht in Hamm diese Woche entschied, soll der Jurist monatlich 922 Mark an seine Mandantin zahlen. Im Scheidungsverfahren hatte er zu wenig Unterhalt für die Frau herausgeholt
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