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Änderungen bei Flugbuchungen Ärgernis gestrichene Flüge: Das sind meine Rechte als Passagier

Anzeigetafel am Flughafen Köln/Bonn,: In Zeiten des Coronavirus kommt es zu Flugstornierungen.
Anzeigetafel am Flughafen Köln/Bonn,: In Zeiten des Coronavirus kommt es zu Flugstornierungen.
© Imago Images
Flugpassagiere sind häufiger von Umbuchungen und Flugannullierungen betroffen. Wie kurzfristig dürfen Airlines und Reiseveranstalter die gebuchten Flüge ändern? Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Leonie konnte zu ihrem Flug nach Zürich nicht online einchecken. Also musste sie sich am Berliner Flughafen BER in die Warteschlangen zum Check-in einreihen. Als sie nach 45 Minuten endlich an der Reihe war, lag dem Bodenpersonal ihre Reservierung nicht vor: Trotz Buchungscode und per Kreditkarte erfolgter Bezahlung fanden die Mitarbeiter keinerlei Unterlagen im System.

Am Service-Schalter ging die Fehlersuche erneut los. Der Flug nach Zürich rollte inzwischen zum Start – allerdings ohne Leonie. Es stellte sich heraus, dass sie eine drei Wochen alte E-Mail der Swiss nicht genau gelesen hatte, in der sie über eine Flugplanänderung informiert wurde.

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